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Einfaches Baurecht für Wärmepumpen/Abkehr vom russischen Öl und Gas

Vorlagentyp: OFSPD
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, Maßnahmen zu beschließen, die die Genehmigungspflicht für die Aufstellung von Außeneinheiten von Wärmepumpen erleichtern. Dies soll dazu beitragen, den Austausch von fossilen Heizungen zu fördern und die Energiewende voranzutreiben.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Bis zum Jahr 2050 will die Stadt Frankfurt am Main ihren Gesamtenergieverbrauch halbieren und den verbleibenden Energiebedarf mit erneuerbaren Energien weitestgehend aus dem Stadtgebiet und der Region abdecken. Ferner sollen die Treibhausgasemissionen um rund 95 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden.

Zur Erreichung dieser Ziele ist es u.a. notwendig, dass Wärme zum Heizen und Warmwassererzeugung in Wohngebäuden durch Wärmepumpen erzeugt wird.

Zudem wird der Einbau eines Öl- oder Gasheizkessels als alleiniges Heizungsgerät in Deutschland ab dem

  1. Januar 2025 praktisch verboten sein. Ab diesem Stichtag muss jede neue Heizung muss mindestens 65% erneuerbare Energien einkoppeln.

Der Ersatz von russischem Öl und Gas durch alternative Wärmeerzeugungsmethoden ist überdies schnellstmöglich geboten.

Wer sich aber jetzt zum Austausch einer Erdöl- oder Erdgasheizung durch eine Wärmepumpe entschließt, kann Probleme mit der Aufstellung der Außeneinheit bekommen und wird mit komplexen baurechtlichen Fragen konfrontiert wie z. B.:

- Die Wärmepumpenaußeneinheit kann nur außerhalb der für das jeweilige Grundstück geltenden Baugrenzen installiert werden.

- Der Grenzabstand 3m kann nicht eingehalten werden. Davon sind besonders Reihenhäuser betroffen

- Als einziger Platz für die Außeneinheit kommt oft nur der (kleine) Vorgarten in Frage.

- Es ist ein Fundament (ca. 1m²) mit Kiesbett einhergehend mit entsprechender Bodenversiegelung notwendig.

Um einheitliche Richtlinien für alle Hauseigentümer*innen, die unter einem großen finanziellen Aufwand selbst ihren Beitrag für die Energiewende leisten wollen, ist es notwendig, dass hier das Bauamt vorausschauend tätig wird. Weiterhin Richtlinien erarbeitet, die die Installation einer Wärmepumpe ermöglicht ohne dass aufwendige und bürokratische Genehmigungs- und Befreiungsanträge notwendig werden.

Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, bis Ende Oktober 2022 Maßnahmen zu beschließen, die dafür Sorge tragen, dass die Aufstellung der Außeneinheit einer Wärmepumpe in der Regel genehmigungsfrei

  1. außerhalb des im Bebauungsplan als überbaubaren Grundstücksfläche gekennzeichneten Bereiches,
  2. auch im Vorgarten und
  3. mit geringerem Abstand zum Nachbargrundstück als 3 m

aufgestellt werden kann.

Im Fall von 2. entfallen die Beschränkungen der Vorgartensatzung; im Fall von 3. ist die Unterschreitung des Abstandes zu einer öffentlichen oder gewerblichen Fläche generell erlaubt. Zu benachbarten Wohngrundstücken ist weiterhin die Zustimmung des Nachbarn einzuholen.

Das zuständige Bauamt wird gebeten, einen Flyer aufzulegen, der sämtliche baurechtlichen Fragen zur Umrüstung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen auf Wärmepumpen regelt.

Begründung

Mit der Erstellung eines Flyers, der auch gerade für PV Anlagen in Arbeit ist, kann das Bauamt langfristig viel Arbeit einzelner Mitarbeiter*innen zu jeder einzelnen Bauanfrage von Hauseigentümer*innen deutlich erleichtern und diese Mitarbeiter*innen für andere Aufgaben einsetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2022Sie sind hier
    OFOF 253/12Einfaches Baurecht für Wärmepumpen/Abkehr vom russischen Öl und Gas
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 1. Juli 2022OAOA 213Einfaches Baurecht für Wärmepumpen/Abkehr von russischem Öl und GasAnregung
  3. 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 430Einfaches Baurecht für Wärmepumpen/Abkehr von russischem Öl und GasStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 12 · 01.07.2022
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung OA 213 2022 Die Vorlage OF 253/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors das Wort "Wärmpumpe" durch das Wort "Luft-Wasser-Wärmepumpe" ersetzt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
1 CDUGrüneSPDVoltLinkeBFF
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
2 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD, Volt, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

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