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Einfaches Baurecht für Wärmepumpen/Abkehr von russischem Öl und Gas

Vorlagentyp: OA
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Genehmigungspflichten für die Installation von Wärmepumpen zu erleichtern, um den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien zu fördern. Dies soll durch die Schaffung einheitlicher Richtlinien und die Bereitstellung von Informationsmaterial erfolgen. Das erwartete Ergebnis ist eine schnellere und unkomplizierte Umsetzung von Heizungsumstellungen in Frankfurt am Main.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Bis zum Jahr 2050 will die Stadt Frankfurt am Main ihren Gesamtenergieverbrauch halbieren und den verbleibenden Energiebedarf mit erneuerbaren Energien weitestgehend aus dem Stadtgebiet und der Region abdecken. Ferner sollen die Treibhausgasemissionen um rund 95 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden.

Zur Erreichung dieser Ziele ist es u. a. notwendig, dass Wärme zum Heizen und zur Warmwassererzeugung in Wohngebäuden durch Wärmepumpen erzeugt wird.

Zudem wird der Einbau eines Öl- oder Gasheizkessels als alleiniges Heizungsgerät in Deutschland ab dem

  1. Januar 2025 praktisch verboten sein. Ab diesem Stichtag muss jede neue Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einkoppeln.

Der Ersatz von russischem Öl und Gas durch alternative Wärmeerzeugungsmethoden ist überdies schnellstmöglich geboten.

Wer sich aber jetzt zum Austausch einer Erdöl- oder Erdgasheizung durch eine Wärmepumpe entschließt, kann Probleme mit der Aufstellung der Außeneinheit bekommen und wird mit komplexen baurechtlichen Fragen konfrontiert wie z. B.:

- Die Wärmepumpenaußeneinheit kann nur außerhalb der für das jeweilige Grundstück geltenden Baugrenzen installiert werden.

- Der Grenzabstand von drei Metern kann nicht eingehalten werden. Davon sind besonders Reihenhäuser betroffen.

- Als einziger Platz für die Außeneinheit kommt oft nur der (kleine) Vorgarten infrage.

- Es ist ein Fundament (ca. ein Quadratmeter) mit Kiesbett einhergehend mit entsprechender Bodenversiegelung notwendig.

Um einheitliche Richtlinien für alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die unter einem großen finanziellen Aufwand selbst ihren Beitrag für die Energiewende leisten wollen, zu schaffen, ist es notwendig, dass die Bauaufsicht vorausschauend tätig wird und weiterhin Richtlinien erarbeitet, die die Installation einer Wärmepumpe ermöglicht, ohne dass aufwendige und bürokratische Genehmigungs- und Befreiungsanträge notwendig werden.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, bis Ende Oktober 2022 Maßnahmen zu beschließen, die dafür Sorge tragen, dass die Aufstellung der Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in der Regel genehmigungsfrei

  1. außerhalb des im Bebauungsplan als überbaubare Grundstücksfläche gekennzeichneten Bereiches,
  2. auch im Vorgarten und
  3. mit geringerem Abstand zum Nachbargrundstück als drei Metern

aufgestellt werden kann.

Im Fall von Ziffer 2. entfallen die Beschränkungen der Vorgartensatzung; im Fall von Ziffer 3. ist die Unterschreitung des Abstandes zu einer öffentlichen oder gewerblichen Fläche generell erlaubt. Zu benachbarten Wohngrundstücken ist weiterhin die Zustimmung des Nachbarn einzuholen.

Die zuständige Bauaufsicht wird gebeten, einen Flyer aufzulegen, der sämtliche baurechtlichen Fragen zur Umrüstung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen auf Wärmepumpen regelt.

Begründung

Mit der Erstellung eines Flyers, der auch gerade für PV-Anlagen in Arbeit ist, kann die Bauaufsicht langfristig viel Arbeit einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu jeder einzelnen Bauanfrage von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern deutlich erleichtern und diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für andere Aufgaben einsetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2022OFOF 253/12Einfaches Baurecht für Wärmepumpen/Abkehr vom russischen Öl und GasOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 1. Juli 2022Sie sind hier
    OAOA 213Einfaches Baurecht für Wärmepumpen/Abkehr von russischem Öl und Gas
    Anregung
  3. 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 430Einfaches Baurecht für Wärmepumpen/Abkehr von russischem Öl und GasStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 10 · 08.09.2022
TO I, TOP 44
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 213 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Prüfung und Berichterstattung)BFF-BIG (Prüfung und Berichterstattung)FRAKTION (Annahme)Gartenpartei (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 456), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 10 · 13.09.2022
TO I, TOP 60
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 213 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 456), LINKE. und FRAKTION (= Annahme), AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 12
Sitzung 17 · 27.01.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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