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Planerische Anregungen des Ortsbeirates Nieder-Erlenbachs für das Baugebiet .Am Riedsteg.

Vorlagentyp: OFGRÜNE
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Ortsbeirates Nieder-Erlenbachs für das Baugebiet "Am Riedsteg" Der Ortsbeirat möge für das Nieder-Erlenbacher Baugebiet "Am Riedsteg" beschließen: Die das Baugebiet umgebenden Straßen sollen alle mit einer Baumreihe begrünt sein. "Alt Erlenbach" ab Einfahrt des Friedhofsparkplatzes bis zu "Am Riedsteg" und von dort bis Ende Baugebiet). Beide Straßen sollen zudem so breit veranlagt werden, dass es zu keinen Konflikten zwischen dem ruhenden Verkehr der Anwohner, dem Lastkraftverkehr des Gewerbegebietes, den Bussen des ÖPNV und dem Landwirtschaftsverkehr kommt. Die neuen Straßen des Baugebietes münden an den Stellen auf die Straße Alt-Erlenbach, an denen bereits Einmündungen auf der anderen Seite bestehen ("Am Mittelpfad" und "Im Fuchsloch"). Schleifenstraßen, U-Straßen und Sackgassen, sollten zwecks besserer Orientierung für FußgängerInnen, Kinder, Fremde etc. vermieden werden. Anstatt eines einfachen Strassenrasters, gibt es geschwungene Straßen; sie wirken u.a. auf natürliche Weise entschleunigend. Die notwendigen Autostellplätze im Baugebiet beherrschen nicht das Straßenbild, sondern kommen unter, neben oder hinter das Haus. Besucher-Parkplätze werden als Sammelstell-plätze angelegt (z.B. am Friedhof und neben der Turnhalle, evtl. mit Tiefgarage). Es werden zudem Carsharing-Plätze vorgesehen sowie E-Ladestationen für Autos und (Leih)Fahrräder. An den Wohnhäusern wird eine deutliche öffentliche und eine geschützte private Seite (Innenhöfe) geschaffen - Vorbild Hofreite bzw. Blockrandbebauung (keine privaten Terrassen vor Wohnzimmern in den öffentlichen Raum legen). Tiefgaragen-Aus- und Einfahrten immer nach außen an den öffentlichen Raum anschließen und deren Lüftungsschächte nicht in den privaten Raum bauen. Für die Bebauung werden möglichst enge Bauvorgaben gemacht, um ein harmonisches Gesamtbild des Baugebietes zu erreichen. Die Bauweise orientiert sich an der Wetterauer Architektur, die im Ortskern Nieder-Erlenbachs und den umgebenden Ortschaften vorherrscht. Giebeldächer und eine entsprechende Dachneigung werden festgelegt. Entlang der Straße "Am Riedsteg" wird als Ausgleichfläche für die verlorene Streuobstwiese im Baugebiet linksseitig, direkt gegenüber dem Baugebiet, eine neue Streuobstwiese angelegt. Sie bildet so einerseits den Übergang vom Baugebiet zur Feldflur Richtung Ober-Erlenbach und verbindet andererseits mittels eines kleinen Fussweg in ihrer Mitte die Straße Alt-Erlenbach mit dem Fußweg entlang der Erlenbach-Bachaue. Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt die weitere Arrondierung Nieder-Erlenbachs, sofern diese die vorhandenen, gewachsenen Strukturen berücksichtigt und sich in das Ortsbild harmonisch integriert. Das neue Baugebiet am "Am Riedsteg" darf kein buntes Sammelsurium von unterschiedlichen Musterhausstilen werden und auch kein in sich geschlossener Block an neuartiger Architektur, die mit dem Rest des Ortsbildes nichts zu tun hat. Da das Baugebiet zudem am Rand eines Landschaftsschutzgebietes liegt, sollte es durch 1) die Art und Weise der Begrünung und des Grünanteils, 2) durch eine optisch dezente Planung der Parkmöglichkeiten und 3) durch geschwungene Straßenführung optisch einen möglichst fliessenden Übergang zwischen Stadtraum und Landschaftsraum bilden.

Inhalt

Antrag vom 24.03.2015, OF 246/13

Betreff: Planerische Anregungen des Ortsbeirates Nieder-Erlenbachs für das Baugebiet "Am Riedsteg" Der Ortsbeirat möge für das Nieder-Erlenbacher Baugebiet "Am Riedsteg" beschließen: Die das Baugebiet umgebenden Straßen sollen alle mit einer Baumreihe begrünt sein. "Alt Erlenbach" ab Einfahrt des Friedhofsparkplatzes bis zu "Am Riedsteg" und von dort bis Ende Baugebiet). Beide Straßen sollen zudem so breit veranlagt werden, dass es zu keinen Konflikten zwischen dem ruhenden Verkehr der Anwohner, dem Lastkraftverkehr des Gewerbegebietes, den Bussen des ÖPNV und dem Landwirtschaftsverkehr kommt. Die neuen Straßen des Baugebietes münden an den Stellen auf die Straße Alt-Erlenbach, an denen bereits Einmündungen auf der anderen Seite bestehen ("Am Mittelpfad" und "Im Fuchsloch"). Schleifenstraßen, U-Straßen und Sackgassen, sollten zwecks besserer Orientierung für FußgängerInnen, Kinder, Fremde etc. vermieden werden. Anstatt eines einfachen Strassenrasters, gibt es geschwungene Straßen; sie wirken u.a. auf natürliche Weise entschleunigend. Die notwendigen Autostellplätze im Baugebiet beherrschen nicht das Straßenbild, sondern kommen unter, neben oder hinter das Haus. Besucher-Parkplätze werden als Sammelstell-plätze angelegt (z.B. am Friedhof und neben der Turnhalle, evtl. mit Tiefgarage). Es werden zudem Carsharing-Plätze vorgesehen sowie E-Ladestationen für Autos und (Leih)Fahrräder. An den Wohnhäusern wird eine deutliche öffentliche und eine geschützte private Seite (Innenhöfe) geschaffen - Vorbild Hofreite bzw. Blockrandbebauung (keine privaten Terrassen vor Wohnzimmern in den öffentlichen Raum legen). Tiefgaragen-Aus- und Einfahrten immer nach außen an den öffentlichen Raum anschließen und deren Lüftungsschächte nicht in den privaten Raum bauen. Für die Bebauung werden möglichst enge Bauvorgaben gemacht, um ein harmonisches Gesamtbild des Baugebietes zu erreichen. Die Bauweise orientiert sich an der Wetterauer Architektur, die im Ortskern Nieder-Erlenbachs und den umgebenden Ortschaften vorherrscht. Giebeldächer und eine entsprechende Dachneigung werden festgelegt. Entlang der Straße "Am Riedsteg" wird als Ausgleichfläche für die verlorene Streuobstwiese im Baugebiet linksseitig, direkt gegenüber dem Baugebiet, eine neue Streuobstwiese angelegt. Sie bildet so einerseits den Übergang vom Baugebiet zur Feldflur Richtung Ober-Erlenbach und verbindet andererseits mittels eines kleinen Fussweg in ihrer Mitte die Straße Alt-Erlenbach mit dem Fußweg entlang der Erlenbach-Bachaue.

Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt die weitere Arrondierung Nieder-Erlenbachs, sofern diese die vorhandenen, gewachsenen Strukturen berücksichtigt und sich in das Ortsbild harmonisch integriert. Das neue Baugebiet am "Am Riedsteg" darf kein buntes Sammelsurium von unterschiedlichen Musterhausstilen werden und auch kein in sich geschlossener Block an neuartiger Architektur, die mit dem Rest des Ortsbildes nichts zu tun hat. Da das Baugebiet zudem am Rand eines Landschaftsschutzgebietes liegt, sollte es durch 1) die Art und Weise der Begrünung und des Grünanteils, 2) durch eine optisch dezente Planung der Parkmöglichkeiten und 3) durch geschwungene Straßenführung optisch einen möglichst fliessenden Übergang zwischen Stadtraum und Landschaftsraum bilden.Beratung im Ortsbeirat: 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. März 2015Sie sind hier
    OFOF 246/13Planerische Anregungen des Ortsbeirates Nieder-Erlenbachs für das Baugebiet .Am Riedsteg.
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. April 2015OMOM 4064Planerische Anregungen des Ortsbeirates Nieder-Erlenbachs für das Baugebiet „Südlich Am Riedsteg“Direktanregung
  3. 10. August 2015Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1165Planerische Anregungen des Ortsbeirates Nieder-Erlenbach für das Baugebiet .Südlich Am Riedsteg.Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 13
Sitzung 40 · 21.04.2015
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4064 2015 Die Vorlage OF 246/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Satz "Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Anregungen bei der weiteren Planung des Baugebietes zu berücksichtigen:" vorangestellt wird und unter Ziffer 5 nach dem Wort "Bauvorgaben" die Worte "für Reihenhäuser" eingefügt werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen