Haushalt 2017 Produktbereich: 30 Amt OB/ Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung/Ortsbeiräte Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
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Thema Senioren verfolgenBegründung
Produktbereich: 30 Amt OB/ Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung/Ortsbeiräte Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen Vorgang: M 224/16 Die Stadtverordneten mögen beschließen:
- Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 205 Euro
- Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt 2017 und fortfolgende bereitgestellt. Begründung: Die Magistratsvorlage M 224 zur Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen sieht für Seniorenbeiräte einen Entschädigungsbetrag von 118 Euro jährlich vor. Dieser Betrag deckt nicht einmal die Mobilitätskosten die mit der Ausübung dieses Amtes entstehen. Die Arbeit der Seniorenbeiräte ist in ihrer Bedeutung und Aufwand der der Kinderbeauftragen oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger gleichzusetzten und zu würdigen. Somit ist auch die Höhe der Aufwandsentschädigung der der Kinderbeauftragen oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger von monatlich 205 Euro gleichzusetzten. Der Seniorenbeirat ist ein Gremium, dass aus den jeweiligen Frankfurter Ortsbeiräten sowie aus der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) entsandt und vom Magistrat berufen wird. Er "vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Frankfurt am Main. Er berät die städtischen Organe in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen."
Inhalt
Antrag vom 19.02.2017, OF 244/10
Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 30 Amt OB/ Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung/Ortsbeiräte Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen Vorgang: M 224/16 Die Stadtverordneten mögen beschließen:
- Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 205 Euro
- Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt 2017 und fortfolgende bereitgestellt. Begründung: Die Magistratsvorlage M 224 zur Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen sieht für Seniorenbeiräte einen Entschädigungsbetrag von 118 Euro jährlich vor. Dieser Betrag deckt nicht einmal die Mobilitätskosten die mit der Ausübung dieses Amtes entstehen. Die Arbeit der Seniorenbeiräte ist in ihrer Bedeutung und Aufwand der der Kinderbeauftragen oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger gleichzusetzten und zu würdigen. Somit ist auch die Höhe der Aufwandsentschädigung der der Kinderbeauftragen oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger von monatlich 205 Euro gleichzusetzten. Der Seniorenbeirat ist ein Gremium, dass aus den jeweiligen Frankfurter Ortsbeiräten sowie aus der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) entsandt und vom Magistrat berufen wird. Er "vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Frankfurt am Main. Er berät die städtischen Organe in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2017Sie sind hierOFOF 244/10Haushalt 2017 Produktbereich: 30 Amt OB/ Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung/Ortsbeiräte Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. März 2017EAEA 9Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenEtatanregung
- 8. September 2017STST 1747Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
- 16. März 2018STST 651Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
- 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 1774Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
30.02 Stadtverordnetenversammlung/Ortsbeiräte
Ausgaben 2025: 12 Mio € · im Antragsjahr 2017 9 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme