Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 651
Betreff: Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen Vorläufige Stellungnahme: Die Beratungen zur Aufwandsentschädigung sind noch nicht abgeschlossen. Gemäß § 27 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung sowie § 3 der Satzung für den Seniorenbeirat haben die Mitglieder des Seniorenbeirates einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten, soweit diese notwendig sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2017OFOF 244/10Haushalt 2017 Produktbereich: 30 Amt OB/ Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung/Ortsbeiräte Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. März 2017EAEA 9Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenEtatanregung
- 8. September 2017STST 1747Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
- 16. März 2018Sie sind hierSTST 651Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
- 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 1774Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab