Bebauungsplan 910 - Urnbergweg - Spielfläche für Kinder
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Spielfläche für Kinder Aktuell liegt der Bebauungsplan 910 Urnbergweg im Stadtplanungsamt aus. In einer Ortsbegehung mit allen Fraktionen und dem Stadtplanungsamt im Sommer 2015 wurde vereinbart, dass bei der endgültigen Planung des Neubaugebietes, eine größere Spielfläche (auch für größere Kinder) an die Peripherie des Baugebietes zwischen das Baugebiet "Urnbergweg" (Bebauungsplan 910) und das Baugebiet "Harheim-Süd" (Bebauungsplan 687) eingeplant wird. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu erklären, warum diese Vereinbarung nicht umgesetzt wurde. Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2011 eine Anregung auf den Weg gebracht, der darauf abzielte, aufgrund der zahlreichen zuziehenden Familien mit Kindern einen Kinderspielplatz im Baugebiet Harheim-Süd einzurichten (OF 27/2011). Der Magistrat befürwortete in der ST 1151 diese Anregung und ist der Auffassung, dass ein Spielplatz für kleinere Kinder hergestellt werden sollte. Darüber hinaus stellte der Magistrat fest, dass der genaue Standort in der weiteren Planung festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden sollte. Hierzu wurde eine Ortsbegehung durchgeführt und man vereinbarte, für die kleineren Kinder im unteren Teil in Harheim-Süd eine Verbindung zum Spielplatz "Hermannspforte" herzustellen und darüber hinaus die zu dem Zeitpunkt noch offenen Planungen für den Bebauungsplan 910 zu nutzen, um eine Spielfläche für größere Kinder gleich vorzusehen.
Inhalt
Antrag vom 31.01.2016, OF 240/14
Betreff: Bebauungsplan 910 - Urnbergweg - Spielfläche für Kinder Aktuell liegt der Bebauungsplan 910 Urnbergweg im Stadtplanungsamt aus. In einer Ortsbegehung mit allen Fraktionen und dem Stadtplanungsamt im Sommer 2015 wurde vereinbart, dass bei der endgültigen Planung des Neubaugebietes, eine größere Spielfläche (auch für größere Kinder) an die Peripherie des Baugebietes zwischen das Baugebiet "Urnbergweg" (Bebauungsplan 910) und das Baugebiet "Harheim-Süd" (Bebauungsplan 687) eingeplant wird. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu erklären, warum diese Vereinbarung nicht umgesetzt wurde.
Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2011 eine Anregung auf den Weg gebracht, der darauf abzielte, aufgrund der zahlreichen zuziehenden Familien mit Kindern einen Kinderspielplatz im Baugebiet Harheim-Süd einzurichten (OF 27/2011). Der Magistrat befürwortete in der ST 1151 diese Anregung und ist der Auffassung, dass ein Spielplatz für kleinere Kinder hergestellt werden sollte. Darüber hinaus stellte der Magistrat fest, dass der genaue Standort in der weiteren Planung festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden sollte. Hierzu wurde eine Ortsbegehung durchgeführt und man vereinbarte, für die kleineren Kinder im unteren Teil in Harheim-Süd eine Verbindung zum Spielplatz "Hermannspforte" herzustellen und darüber hinaus die zu dem Zeitpunkt noch offenen Planungen für den Bebauungsplan 910 zu nutzen, um eine Spielfläche für größere Kinder gleich vorzusehen.Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2011OFOF 27/14Kinderspielplatz für das Baugebiet Harheim-SüdOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 8. August 2011OMOM 224Kinderspielplatz für das Baugebiet Harheim-SüdDirektanregung
- 4. November 2011STST 1151Kinderspielplatz für das Baugebiet Harheim-SüdStellungnahme
- 6. April 2015OFOF 197/14Änderung des Bebauungsplans Nr. 687 - Harheim-Süd - zwecks Ausweisung eines KinderspielplatzesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Januar 2016Sie sind hierOFOF 240/14Bebauungsplan 910 - Urnbergweg - Spielfläche für KinderOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Februar 2016VV 1572Bebauungsplan 910 - Urnbergweg - Spielfläche für KinderAnfrage
- 20. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 253 WochenSTST 819Bebauungsplan Nr. 910 - Urnbergweg - Spielfläche für KinderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme