Kinderspielplatz für das Baugebiet Harheim-Süd
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1151
Betreff: Kinderspielplatz für das Baugebiet Harheim-Süd Die "Öffentliche Grünfläche - Streuobstwiese" wurde als eine der Ausgleichsflächen für den Eingriff in Natur und Landschaft festgesetzt. Der Magistrat befürwortet die Anregung des Ortsbeirats und ist der Auffassung, dass ein Spielplatz für kleinere Kinder hergestellt werden sollte. Der genaue Standort müsste dann noch in der weiteren Planung festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2011OFOF 27/14Kinderspielplatz für das Baugebiet Harheim-SüdOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 8. August 2011OMOM 224Kinderspielplatz für das Baugebiet Harheim-SüdDirektanregung
- 4. November 2011Sie sind hierSTST 1151Kinderspielplatz für das Baugebiet Harheim-SüdStellungnahme
- 6. April 2015OFOF 197/14Änderung des Bebauungsplans Nr. 687 - Harheim-Süd - zwecks Ausweisung eines KinderspielplatzesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Januar 2016OFOF 240/14Bebauungsplan 910 - Urnbergweg - Spielfläche für KinderOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Februar 2016VV 1572Bebauungsplan 910 - Urnbergweg - Spielfläche für KinderAnfrage
- 20. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 253 WochenSTST 819Bebauungsplan Nr. 910 - Urnbergweg - Spielfläche für KinderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab