Änderung des Bebauungsplans Nr. 687 - Harheim-Süd - zwecks Ausweisung eines Kinderspielplatzes
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
- Harheim-Süd - zwecks Ausweisung eines Kinderspielplatzes Vorgang: OM 224/11 OBR 14; ST 1151/11 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bebauungsplan Nr. 687 dahingehend zu ändern, dass ein Kinderspielplatz in Harheim Süd ausgewiesen wird. Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2011 eine Anregung auf den Weg gebracht, der darauf abzielte, aufgrund der zahlreichen zuziehenden Familien mit Kindern einen Kinderspielplatz im Baugebiet Harheim-Süd einzurichten (OF 27/2011). Der Magistrat befürwortete in der ST 1151 diese Anregung und ist der Auffassung, dass ein Spielplatz für kleinere Kinder hergestellt werden sollte. Darüber hinaus stellte der Magistrat fest, dass der genaue Standort in der weiteren Planung festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden sollte. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Grünfläche wurde verworfen, da sie als Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt wurde. Aus diesem Grund ist eine alternative Fläche vorzusehen, die explizit als Spielplatz im Bebauungsplan ausgewiesen werden muss, um dem Grünflächenamt Rechtssicherheit zu geben.
Inhalt
Antrag vom 06.04.2015, OF 197/14
Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 687 - Harheim-Süd - zwecks Ausweisung eines Kinderspielplatzes Vorgang: OM 224/11 OBR 14; ST 1151/11 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bebauungsplan Nr. 687 dahingehend zu ändern, dass ein Kinderspielplatz in Harheim Süd ausgewiesen wird.
Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2011 eine Anregung auf den Weg gebracht, der darauf abzielte, aufgrund der zahlreichen zuziehenden Familien mit Kindern einen Kinderspielplatz im Baugebiet Harheim-Süd einzurichten (OF 27/2011). Der Magistrat befürwortete in der ST 1151 diese Anregung und ist der Auffassung, dass ein Spielplatz für kleinere Kinder hergestellt werden sollte. Darüber hinaus stellte der Magistrat fest, dass der genaue Standort in der weiteren Planung festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden sollte. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Grünfläche wurde verworfen, da sie als Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt wurde. Aus diesem Grund ist eine alternative Fläche vorzusehen, die explizit als Spielplatz im Bebauungsplan ausgewiesen werden muss, um dem Grünflächenamt Rechtssicherheit zu geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2011OFOF 27/14Kinderspielplatz für das Baugebiet Harheim-SüdOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 8. August 2011OMOM 224Kinderspielplatz für das Baugebiet Harheim-SüdDirektanregung
- 4. November 2011STST 1151Kinderspielplatz für das Baugebiet Harheim-SüdStellungnahme
- 6. April 2015Sie sind hierOFOF 197/14Änderung des Bebauungsplans Nr. 687 - Harheim-Süd - zwecks Ausweisung eines KinderspielplatzesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Januar 2016OFOF 240/14Bebauungsplan 910 - Urnbergweg - Spielfläche für KinderOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Februar 2016VV 1572Bebauungsplan 910 - Urnbergweg - Spielfläche für KinderAnfrage
- 20. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 253 WochenSTST 819Bebauungsplan Nr. 910 - Urnbergweg - Spielfläche für KinderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.