Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)
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Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach) Vorgang: B 334/10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" zur Fortsetzung des Verfahrens nunmehr zeitnah in die Offenlage zu geben. Begründung: Mit Zwischenbericht B 334 vom 21.05.2010 hat der Magistrat mitgeteilt, dass die Vorlage zur öffentlichen Auslegung im Laufe des Jahres 2010 in den Geschäftsgang gegeben wird. Bisher ist dies leider noch nicht geschehen. Vor dem Hintergrund, dass seit einigen Jahren in zeitlichen Abständen immer wieder von Seiten möglicher Investoren Diskussionen über eine Ansiedlung von Unternehmen außerhalb des planungsrechtlich zulässigen Gewerbegebietes Nieder-Eschbach an der Züricher Straße angedacht werden, zeigt, dass neben der bereits bestehenden landschaftlichen Flächensicherung durch den Flächennutzungsplan sowie der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel, eine weitere abschließende Sicherung, insbesondere zum Erhalt der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie der in diesem Areal durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen mittels eines Bebauungsplanes erfolgen sollte. Aus Sicht des Ortsbeirats Nieder-Eschbach, insbesondere seitens der antragstellenden CDU - Ortsbeiratsfraktion, ist grundsätzlich eine Bebauung jeglicher Art im Bereich des zukünftigen Grüngürtelparks nicht gewünscht. Aus diesem Grunde soll der bisher überarbeitete Bebauungsplanentwurf Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" als besondere Satzung für den offenen Landschaftsraum nunmehr zeitnah in die Offenlage gebracht werden, damit das Verfahren in diesem Sinne zügig weitergeführt und eine inhaltliche Beratung zur Ausgestaltung sowie Abstimmungen hinsichtlich der Zielsetzungen erfolgen kann. Die Sicherung der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie der Erhalt der Naherholungsflächen haben dabei weiter allerhöchste Priorität.
Inhalt
Antrag vom 29.08.2011, OF 23/15
Betreff: Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach) Vorgang: B 334/10
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" zur Fortsetzung des Verfahrens nunmehr zeitnah in die Offenlage zu geben.
Begründung: Mit Zwischenbericht B 334 vom 21.05.2010 hat der Magistrat mitgeteilt, dass die Vorlage zur öffentlichen Auslegung im Laufe des Jahres 2010 in den Geschäftsgang gegeben wird. Bisher ist dies leider noch nicht geschehen. Vor dem Hintergrund, dass seit einigen Jahren in zeitlichen Abständen immer wieder von Seiten möglicher Investoren Diskussionen über eine Ansiedlung von Unternehmen außerhalb des planungsrechtlich zulässigen Gewerbegebietes Nieder-Eschbach an der Züricher Straße angedacht werden, zeigt, dass neben der bereits bestehenden landschaftlichen Flächensicherung durch den Flächennutzungsplan sowie der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel, eine weitere abschließende Sicherung, insbesondere zum Erhalt der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie der in diesem Areal durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen mittels eines Bebauungsplanes erfolgen sollte. Aus Sicht des Ortsbeirats Nieder-Eschbach, insbesondere seitens der antragstellenden CDU - Ortsbeiratsfraktion, ist grundsätzlich eine Bebauung jeglicher Art im Bereich des zukünftigen Grüngürtelparks nicht gewünscht. Aus diesem Grunde soll der bisher überarbeitete Bebauungsplanentwurf Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" als besondere Satzung für den offenen Landschaftsraum nunmehr zeitnah in die Offenlage gebracht werden, damit das Verfahren in diesem Sinne zügig weitergeführt und eine inhaltliche Beratung zur Ausgestaltung sowie Abstimmungen hinsichtlich der Zielsetzungen erfolgen kann. Die Sicherung der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie der Erhalt der Naherholungsflächen haben dabei weiter allerhöchste Priorität.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2011Sie sind hierOFOF 23/15Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. September 2011OAOA 84Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme