Asphaltierung auf der B 521
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
- Der Magistrat wird beauftragt, in Gesprächen mit Hessen-Mobil zu erreichen und sicherzustellen
- Gleichzeitig wird Hessen-Mobil direkt gebeten, bei den vorgesehenen Asphaltierungsarbeiten auf der B521 im Jahre 2019 unbedingt und in stärkerem Maße, als bisher geplant, die Bedürfnisse und Arbeitsmöglichkeiten der anliegenden Landwirte zu berücksichtigen, insbesondere sicherzustellen, dass alle betroffenen Landwirte während der gesamten Zeit der Bauausführung ihre Betriebe und ihre Äcker und sonstigen landwirtschaftlichen Grundstücke uneingeschränkt erreichen können. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Betriebe, die teilweise von ihrem Hofverkauf leben, auch von allen Besuchern zu jeder Zeit erreicht werden können. Begründung: Hessen-Mobil plant für das Frühjahr 2019 die Sanierung der B521. Hierzu soll die B521 zwischen dem Ortsausgang Bergen und dem Schelmenhäuser-Hof in einem ersten Abschnitt und dann für den weiteren Verlauf der Strecke in einem zweiten Bauabschnitt komplett gesperrt werden. Dies würde für die als Anlieger betroffenen Landwirte erhebliche Schwierigkeiten bei der Bearbeitung ihrer landwirtschaftlichen Flächen und bei dem Verkauf ihrer Produkte bedeuten, die unter Umständen zu dramatischen wirtschaftlichen Ausfällen führen können. Der Ortsbeirat bittet deshalb Hessen-Mobil, zunächst noch einmal zu prüfen, ob die Sanierung der B521 tatsächlich und bejahendenfalls in dem vorgesehen Umfang erforderlich ist. Der Ortsbeirat 16 Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ist der Auffassung, dass diese Arbeiten - zumindest in absehbarer Zeit - nicht, wie vorgesehen, überhaupt erforderlich sind. Wenn aber Arbeiten erforderlich sind, dann müssen die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe während der gesamten Bauzeit zumindest über eine einspurige Verkehrsführung erreichbar bleiben, unter Umständen durch Beschilderung "Durchfahrt verboten - Zufahrt zum XY-Hof - frei." Bei der Terminierung der Arbeiten sollte berücksichtigt werden, wann die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe am wenigsten beeinträchtigt sind. Dies erscheint im Spät-Herbst eher gegeben zu sein als im für die Landwirtschaft sehr arbeitsintensivem Frühjahr und Sommer.
Inhalt
Antrag vom 27.11.2018, OF 220/16
Betreff: Asphaltierung auf der B 521
- Der Magistrat wird beauftragt, in Gesprächen mit Hessen-Mobil zu erreichen und sicherzustellen
- Gleichzeitig wird Hessen-Mobil direkt gebeten, bei den vorgesehenen Asphaltierungsarbeiten auf der B521 im Jahre 2019 unbedingt und in stärkerem Maße, als bisher geplant, die Bedürfnisse und Arbeitsmöglichkeiten der anliegenden Landwirte zu berücksichtigen, insbesondere sicherzustellen, dass alle betroffenen Landwirte während der gesamten Zeit der Bauausführung ihre Betriebe und ihre Äcker und sonstigen landwirtschaftlichen Grundstücke uneingeschränkt erreichen können. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Betriebe, die teilweise von ihrem Hofverkauf leben, auch von allen Besuchern zu jeder Zeit erreicht werden können. Begründung: Hessen-Mobil plant für das Frühjahr 2019 die Sanierung der B521. Hierzu soll die B521 zwischen dem Ortsausgang Bergen und dem Schelmenhäuser-Hof in einem ersten Abschnitt und dann für den weiteren Verlauf der Strecke in einem zweiten Bauabschnitt komplett gesperrt werden. Dies würde für die als Anlieger betroffenen Landwirte erhebliche Schwierigkeiten bei der Bearbeitung ihrer landwirtschaftlichen Flächen und bei dem Verkauf ihrer Produkte bedeuten, die unter Umständen zu dramatischen wirtschaftlichen Ausfällen führen können. Der Ortsbeirat bittet deshalb Hessen-Mobil, zunächst noch einmal zu prüfen, ob die Sanierung der B521 tatsächlich und bejahendenfalls in dem vorgesehen Umfang erforderlich ist. Der Ortsbeirat 16 Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ist der Auffassung, dass diese Arbeiten - zumindest in absehbarer Zeit - nicht, wie vorgesehen, überhaupt erforderlich sind. Wenn aber Arbeiten erforderlich sind, dann müssen die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe während der gesamten Bauzeit zumindest über eine einspurige Verkehrsführung erreichbar bleiben, unter Umständen durch Beschilderung "Durchfahrt verboten - Zufahrt zum XY-Hof - frei." Bei der Terminierung der Arbeiten sollte berücksichtigt werden, wann die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe am wenigsten beeinträchtigt sind. Dies erscheint im Spät-Herbst eher gegeben zu sein als im für die Landwirtschaft sehr arbeitsintensivem Frühjahr und Sommer.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2018Sie sind hierOFOF 220/16Asphaltierung auf der B 521Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2018OMOM 3995Asphaltierung auf der B 521Direktanregung
- 18. Januar 2019STST 59Asphaltierung auf der B 521Stellungnahme
- 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 403Asphaltierung auf der B 521Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme