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Asphaltierung auf der B 521

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 403

Betreff: Asphaltierung auf der B 521 Bei der angesprochenen Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben von Hessen Mobil. Der Magistrat hat aus diesem Grund Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen, die Folgendes mitteilen: Hessen Mobil erfasst in regelmäßigen Abständen den Fahrbahnzustand aller Bundes- und Landesstraßen in Hessen. Dabei werden mittels modernster Technik Informationen über den Fahrbahnzustand, wie beispielsweise über Risse, Spurrinnen, sowie über die Griffigkeit der Straßenoberfläche, gesammelt. Mit den gesammelten Daten kann dann der erforderliche Erhaltungsbedarf gezielt ermittelt werden. Die Erfassungen zum Fahrbahnzustand der B 521 ergaben ein Schadensbild, wonach die Erfordernis einer Erhaltungsmaßnahme besteht. Die aufgelisteten Schäden sind - insbesondere für den Laien - nicht unbedingt beim Überfahren mit hoher Geschwindigkeit zu erkennen, sondern nur bei der erwähnten genauen Betrachtung. Durch die Erneuerung der oberflächennahen Asphaltdeckschicht wird die Bundesstraße entsprechend den heutigen verkehrlichen Erfordernissen instandgesetzt. Damit kann der Entstehung größerer Schäden mit der Folge einer späteren, wesentlich umfangreicheren und damit auch zeit- und kostenintensiven Sanierung entgegengewirkt werden. Sowie durch die Art und den Umfang der erforderlichen Arbeiten als auch aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes ist für die Baudurchführung auf der B 521 zwischen Niederdorfelden und Bergen-Enkheim eine Vollsperrung notwendig. Hessen Mobil versichert jedoch, dass eine Vollsperrung immer die letzte Lösungsmöglichkeit darstellt, welche bei der Erneuerung von Straßen gewählt wird. Sie wird nur dann eingerichtet, wenn keine andere Alternative möglich ist. Zur Einrichtung von Verkehrsführungen im Rahmen von Straßenbaustellen gibt es verschiedene Richtlinien und Vorschriften, deren Vorgaben im Sinne der Verkehrssicherheit und Unfallverhütung einzuhalten sind. Hessen Mobil kann somit weitestgehend nur im Hinblick auf rechtlichen Grundlagen agieren. Ein Befahren des Baufeldes für die Anwohner zum Erreichen ihrer Höfe kann aus Verkehrssicherheitsgründen nicht gestattet werden, zumal jeweils eine rückwärtige Anbindung über ein gut ausgebautes, teilweise asphaltiertes Wirtschaftswegenetz genutzt werden kann. Da für einen Hof keine weitere Anbindung vorhanden ist, sollen hier individuelle Regelungen getroffen werden. Das Baudezernat von Hessen Mobil wird sich daher noch mit dem entsprechenden Besitzer direkt in Verbindung setzen. Um die Einschränkungen in diesem Bereich so gering wie möglich zu halten, wurde die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitte unterteilt. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Erreichbarkeit des unmittelbar an der B 521 gelegenen Schelmenhäuser Hofes gelegt. Durch die abschnittsweise Bauausführung ist eine Zufahrtsmöglichkeit über die Bundesstraße während der gesamten Bauzeit und je nach Abschnitt entweder aus südlicher beziehungsweise aus nördlicher Richtung gegeben. Damit verbunden sind auch zusätzliche Vorkehrungen bei der Baustellenabsicherung im Zufahrtsbereich. Darüber hinaus wird mit der Baumaßnahme nach aktuellem Kenntnisstand und vorbehaltlich der Witterung Mitte März 2019 begonnen. Die Bauzeit ist auf zehn bis zwölf Wochen bemessen. Zunächst starten die Bauarbeiten im Abschnitt zwischen Bergen-Enkheim und der Zufahrt zum Hofgut. Diese Sperrung wird aller Voraussicht nach bis Mitte/Ende April eingerichtet. Im Anschluss erfolgen dann die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt nördlich der Hof-Zufahrt in Richtung Niederdorfelden. Das bedeutet, dass zum Beginn der Spargelsaison bereits eine Zufahrtsmöglichkeit bis zum Schelmenhäuser Hof aus Richtung Frankfurt am Main besteht. Zudem nutzt der Schelmenhäuser Hof weitere Vermarktungsmöglichkeiten über verschiedene Spargel- beziehungsweise Erdbeerstände in der Region sowie eine Direktvermarktung in Supermärkten. Bei der Planung und Vorbereitung von Baumaßnahmen steht nie nur eine einzelne Baustelle im Blick. Bereits weit im Vorfeld wird daher das Zusammenspiel verschiedener Sanierungserfordernisse beachtet und dieses aufeinander abgestimmt. In der betroffenen Region sind im kommenden Jahr verschiedene Maßnahmen geplant. Nicht nur auf der B 521 zwischen Niederdorfelden und Bergen-Enkheim, sondern auch in der Ortsdurchfahrt Karben/Rendel stehen im kommenden Jahr Straßenbaumaßnahmen an. Ebenso werden die Maßnahmen von Hessen Mobil mit den Baumaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Zusätzlich werden auch Großereignisse, wie beispielsweise der Frankfurter Ironman in der Planung berücksichtigt. Hinzu kommt die erfahrungsgemäß hohe konjunkturelle Auslastung der Baufirmen und Mischwerke während der Sommerferien, so dass hier mögliche Bauzeitverlängerungen nie ganz ausgeschlossen werden können. Eventuelle zeitliche Verschiebungen einer Maßnahme, bringen zudem zusätzliche Auswirkungen auf die anderen Maßnahmen im Umkreis mit sich. Insbesondere kommt dies zum Tragen, wenn sich die Maßnahmen über einen längeren Zeitraum erstrecken, wie etwa die Maßnahme in Rendel beziehungsweise in Bergen-Enkheim. Bei der Umsetzung wird daher eine zeitliche Entzerrung angestrebt, um mögliche Überschneidungen weitestgehend zu minimieren. Laut Anregung des Ortsbeirates sollen insbesondere die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigt werden. Durch die abschnittsweise Ausführung ist insbesondere der Hofladen des Schelmenhäuser Hofs jederzeit aus einer Fahrtrichtung erreichbar. Zudem erfolgt eine zeitliche Eintaktung, wonach zu Beginn der Spargelsaison bereits eine Befahrbarkeit aus Richtung Frankfurt am Main gegeben ist. Wirtschaftswege sind von der Baumaßnahme nicht betroffen, lediglich die Zufahrten sind vom jeweiligen Baufeld aus nicht möglich. Die notwendige Sanierung der B 521 sichert nicht nur die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger, sondern nutzt auch einer guten verkehrlichen Anbindung der angrenzenden Höfe. Kurzum: Baustellen mögen die Mobilität zwar kurzfristig einschränken, sichern diese aber langfristig. Hessen Mobil bittet daher um Verständnis, wenn zum jetzigen Zeitpunkt an der zeitlichen Einplanung der Straßenbaumaßnahme an der B 521 weiterhin festgehalten wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. November 2018OFOF 220/16Asphaltierung auf der B 521Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. November 2018OMOM 3995Asphaltierung auf der B 521Direktanregung
  3. 18. Januar 2019STST 59Asphaltierung auf der B 521Stellungnahme
  4. 22. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 403Asphaltierung auf der B 521
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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