Asphaltierung auf der B 521
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3995 entstanden aus Vorlage: OF 220/16 vom 27.11.2018
Betreff: Asphaltierung auf der B 521 Der Magistrat wird beauftragt, in Gesprächen mit Hessen Mobil zu erreichen, dass bei den vorgesehenen Asphaltierungsarbeiten auf der B 521 im Jahre 2019 unbedingt und in stärkerem Maße als bisher geplant, die Bedürfnisse und Arbeitsmöglichkeiten der anliegenden Landwirte berücksichtigt werden und insbesondere sicherzustellen, dass alle betroffenen Landwirte während der gesamten Zeit der Bauausführung ihre Betriebe, Äcker und sonstigen landwirtschaftlichen Grundstücke uneingeschränkt erreichen können. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Betriebe, die teilweise von ihrem Hofverkauf leben, auch zu jeder Zeit von allen Besuchern erreicht werden können.
Begründung: Hessen Mobil plant für das Frühjahr 2019 die Sanierung der B 521. Hierzu soll die B 521 zwischen dem Ortsausgang Bergen und dem Schelmenhäuser-Hof in einem ersten Abschnitt und dann für den weiteren Verlauf der Strecke in einem zweiten Bauabschnitt komplett gesperrt werden. Dies würde für die als Anlieger betroffenen Landwirte erhebliche Schwierigkeiten bei der Bearbeitung ihrer landwirtschaftlichen Flächen und bei dem Verkauf ihrer Produkte bedeuten, die unter Umständen zu dramatischen wirtschaftlichen Ausfällen führen können. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, Hessen Mobil zunächst noch einmal prüfen zu lassen, ob die Sanierung der B 521 tatsächlich und bejahendenfalls in dem vorgesehen Umfang erforderlich ist. Der Ortsbeirat 16 (Bergen-Enkheim) der Stadt Frankfurt am Main ist der Auffassung, dass diese Arbeiten - zumindest in absehbarer Zeit - nicht wie vorgesehen erforderlich sind. Wenn aber Arbeiten erforderlich sind, dann müssen die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe während der gesamten Bauzeit zumindest über eine einspurige Verkehrsführung erreichbar bleiben, unter Umständen durch Beschilderung "Durchfahrt verboten - Zufahrt zum XY-Hof - frei." Bei der Terminierung der Arbeiten sollte berücksichtigt werden, wann die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe am wenigsten beeinträchtigt sind. Dies erscheint im Spätherbst eher gegeben zu sein als im für die Landwirtschaft sehr arbeitsintensivem Frühjahr und Sommer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2018OFOF 220/16Asphaltierung auf der B 521Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2018Sie sind hierOMOM 3995Asphaltierung auf der B 521Direktanregung
- 18. Januar 2019STST 59Asphaltierung auf der B 521Stellungnahme
- 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 403Asphaltierung auf der B 521Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.