Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg - neu
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die gewerblichen Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg zu überprüfen, da diese in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig sind. Ziel ist es, die Belastungen für die Anwohner*innen zu reduzieren und rechtliche Maßnahmen zu prüfen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Fritz -Schumacher-Weg ist ein reines Wohngebiet. Gewerbebetriebe sind in einem solchen Gebiet nicht zulässig. Gleichwohl werden offensichtlich aus einem Reihenhaus im Fritz-Schuhmacher Weg heraus mehrere Gewerbeeinheiten betrieben. Dazu gehört u.a. ein Haus- und Gartenservice. Anwohner*innen berichten, dass nicht nur die entsprechenden Firmenfahrzeuge in der Straße geparkt werden - was rechtlich nicht zu beanstanden ist - sondern das auch Be- und Entladetätigkeiten stattfinden und Abfälle sowie Material gelagert wird.
Dieser Umstand führt zu einer erheblichen Belastung der Anwohner*innen. Bereits Ende 2020 wurde einer Anwohner*in mitgeteilt, dass die Liegenschaft sowohl in bauplanungs- als auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht überprüft werden soll. Passiert ist seither nichts und die Gewerbetätigkeit wird weiterhin in unverändertem Ausmaß durchgeführt.
Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Sind im Fritz-Schuhmacher-Weg gewerbliche Betriebe offiziell angemeldet?
Was haben die Ende 2020 angekündigten Überprüfungen ergeben?
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten zu unterbinden bzw. die Betreiber*innen dazu zu veranlassen, auf die Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten sowie die Lagerung von Abfall und Material zu verzichten?
Begründung
Fritz-Schuhmacher-Weg - neu Der Fritz -Schumacher-Weg ist ein reines Wohngebiet. Gewerbebetriebe sind in einem solchen Gebiet nicht zulässig. Gleichwohl werden offensichtlich aus einem Reihenhaus im Fritz-Schuhmacher Weg heraus mehrere Gewerbeeinheiten betrieben. Dazu gehört u.a. ein Haus- und Gartenservice. Anwohner*innen berichten, dass nicht nur die entsprechenden Firmenfahrzeuge in der Straße geparkt werden - was rechtlich nicht zu beanstanden ist - sondern das auch Be- und Entladetätigkeiten stattfinden und Abfälle sowie Material gelagert wird. Dieser Umstand führt zu einer erheblichen Belastung der Anwohner*innen. Bereits Ende 2020 wurde einer Anwohner*in mitgeteilt, dass die Liegenschaft sowohl in bauplanungs- als auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht überprüft werden soll. Passiert ist seither nichts und die Gewerbetätigkeit wird weiterhin in unverändertem Ausmaß durchgeführt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Sind im Fritz-Schuhmacher-Weg gewerbliche Betriebe offiziell angemeldet? Was haben die Ende 2020 angekündigten Überprüfungen ergeben? Gibt es eine rechtliche Möglichkeit die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten zu unterbinden bzw. die Betreiber*innen dazu zu veranlassen, auf die Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten sowie die Lagerung von Abfall und Material zu verzichten?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 211/7Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg - neuOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2022VV 532Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-WegAnfrage
- 6. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 388Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schumacher-WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme