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Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze)

Vorlagentyp: OFGRÜNE
139 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze) Der Magistrat wird gebeten, an der verkehrsreichen Einmündung der Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Altenhöferallee einen Fußgängerüberweg ohne Mittelinsel über die Graf-von-Stauffenberg-Allee einzurichten, um dem Fußgängerverkehr entlang der Altenhöferallee eine sichere Querung ohne Beeinträchtigung des Busverkehrs zu ermöglichen. Sollten Bauvorschriften dem entgegenstehen, ist eine Querung an der nächstmöglichen Stelle zu prüfen, z. B. zwischen Katharina-Staritz-Straße und Friedrich-Karl-Klausing-Straße. Des Weiteren wird der Magistrat daran erinnert, die Anfang des Jahres (ST 131) zugesagte Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee zur Verkehrssicherung an der Bushaltestelle und der Einfahrt des Sportplatzes (bzw. künftig: der Sportplätze) umzusetzen. Begründung: Für den gesamten Bereich nordwestlich von Graf-von-Stauffenberg-Allee und Altenhöferallee gibt es keine Unterstützung zur Überquerung der als Hauptstraße eingerichteten und verkehrsreichen Graf-von-Stauffenberg-Allee. Die Einrichtung von Fußgängerampeln wurde durch den Magistrat in ST 1745 vom 11.12.2015 abgelehnt, doch für einen Fußgängerüberweg kann von ausreichenden Fußgänger- und Fahrzeugzahlen ausgegangen werden. Da die Buslinie 29 hier abbiegt, ist der Bau einer Mittelinsel an dieser Stelle nicht möglich. Die Einführung von Tempo 30 auf der Höhe der Sportplatzeinfahrten bis zur Einmündung Richard-Breitenfeld-Straße/Paul-Apel-Straße wurde zur zeitnahen Umsetzung zugesagt, bislang aber nicht ausgeführt.

Inhalt

Antrag vom 28.08.2017, OF 211/12

Betreff: Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze) Der Magistrat wird gebeten, an der verkehrsreichen Einmündung der Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Altenhöferallee einen Fußgängerüberweg ohne Mittelinsel über die Graf-von-Stauffenberg-Allee einzurichten, um dem Fußgängerverkehr entlang der Altenhöferallee eine sichere Querung ohne Beeinträchtigung des Busverkehrs zu ermöglichen. Sollten Bauvorschriften dem entgegenstehen, ist eine Querung an der nächstmöglichen Stelle zu prüfen, z. B. zwischen Katharina-Staritz-Straße und Friedrich-Karl-Klausing-Straße. Des Weiteren wird der Magistrat daran erinnert, die Anfang des Jahres (ST 131) zugesagte Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee zur Verkehrssicherung an der Bushaltestelle und der Einfahrt des Sportplatzes (bzw. künftig: der Sportplätze) umzusetzen.

Begründung: Für den gesamten Bereich nordwestlich von Graf-von-Stauffenberg-Allee und Altenhöferallee gibt es keine Unterstützung zur Überquerung der als Hauptstraße eingerichteten und verkehrsreichen Graf-von-Stauffenberg-Allee. Die Einrichtung von Fußgängerampeln wurde durch den Magistrat in ST 1745 vom 11.12.2015 abgelehnt, doch für einen Fußgängerüberweg kann von ausreichenden Fußgänger- und Fahrzeugzahlen ausgegangen werden. Da die Buslinie 29 hier abbiegt, ist der Bau einer Mittelinsel an dieser Stelle nicht möglich. Die Einführung von Tempo 30 auf der Höhe der Sportplatzeinfahrten bis zur Einmündung Richard-Breitenfeld-Straße/Paul-Apel-Straße wurde zur zeitnahen Umsetzung zugesagt, bislang aber nicht ausgeführt.Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 9. Oktober 2015OMOM 4604Lichtsignalanlage an der Ecke Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee errichtenDirektanregung
  2. 11. Dezember 2015STST 1745Lichtsignalanlage an der Ecke Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee errichtenStellungnahme
  3. 19. Februar 2016OMOM 5079Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule RiedbergDirektanregung
  4. 13. Januar 2017STST 131Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Temo 30 am Nordende der AltenhöferalleeStellungnahme
  5. 28. August 2017Sie sind hier
    OFOF 211/12Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze)
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 15. September 2017OMOM 2127Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze)Direktanregung
  7. 18. Dezember 2017STST 2453Sicherheit nördliche Altenhöferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze)Stellungnahme
  8. 9. Februar 2018STST 279Lichtsignalanlage an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-AlleeStellungnahme
  9. 8. Juni 2018OFOF 320/12Höhere Priorisierung der Lichtsignalanlage Altenhöferallee/GrafvonStauffenbergAlleeOrtsbeiratsantrag · CDU
  10. 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 139 WochenSTST 1042Sicherheit nördliche Altenhöferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze)Stellungnahme
  11. 15. Juni 2018OMOM 3391Höhere Priorisierung der Lichtsignalanlage Altenhöferallee/GrafvonStauffenbergAlleeDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 15 · 15.09.2017
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2127 2017 Die Vorlage OF 211/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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