Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße (zur ST 2605)
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße in eine Gemeindestraße, um den örtlichen Verkehr zu fördern und den Durchgangsverkehr zu reduzieren. Dies wird als notwendig erachtet, um den aktuellen Verkehrsbedingungen in einem dicht besiedelten Stadtteil gerecht zu werden.
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Deuil-La-Barre-Straße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.10.2026.
- Verlegung des Fußgängerüberwegs auf der Deuil-la-Barre-Straße westlich der U-Bahn-Schienen02.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung DeuilLaBarreStraße / Niedererlenbacher Straße18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Deuil-La-Barre-Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, sich für die Umwidmung der Deuil-La-Barre Straße zwischen dem Ortseingang und Ortsausgang Nieder-Eschbachs von eine Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße einzusetzen.
Begründung
Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Dem Antrag des Ortsbeirats auf Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist mit der Begründung widersprochen worden, dass es sich bei der Straße um eine Straßenverbindung handelt, die als Kreisstraße K 871 gewidmet ist und nach Netzbedeutung und Widmungszweck "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Hessisches Straßengesetz)" diene. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Bei der Deuil-La-Barre Straße handelt es sich faktisch um eine Gemeindestraße die durch einen, mittlerweile dicht besiedelten, Stadtteil führt. Weitere Baugebiete sind bereits ausgewiesen, weshalb mit weiterem zufließendem Verkehr aus den Seitenstraßen zu rechnen ist. Die Forderungen des Ortsbeirats ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu entwickeln, wurden bislang abgelehnt. Es wird Zeit, dass der Magistrat sich der Problematik annimmt und den Lösungsvorschlägen des Ortsbeirats zur Verhinderung des Verkehrschaos in den Stoßzeiten nähertritt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2022OFOF 154/15Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juli 2022OMOM 2521Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-StraßeDirektanregung
- 11. November 2022STST 2605Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-StraßeStellungnahme
- 29. Dezember 2022Sie sind hierOFOF 203/15Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße (zur ST 2605)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2023OMOM 3395Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine GemeindestraßeDirektanregung
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1102Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine GemeindestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme