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Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße (zur ST 2605)

Vorlagentyp: OFCDU
49 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt die Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße in eine Gemeindestraße, um den örtlichen Verkehr zu fördern und den Durchgangsverkehr zu reduzieren. Dies wird als notwendig erachtet, um den aktuellen Verkehrsbedingungen in einem dicht besiedelten Stadtteil gerecht zu werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Deuil-La-Barre-Straße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.10.2026.

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Neues zu Deuil-La-Barre-Straße per E-Mail

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, sich für die Umwidmung der Deuil-La-Barre Straße zwischen dem Ortseingang und Ortsausgang Nieder-Eschbachs von eine Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße einzusetzen.

Begründung

Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Dem Antrag des Ortsbeirats auf Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist mit der Begründung widersprochen worden, dass es sich bei der Straße um eine Straßenverbindung handelt, die als Kreisstraße K 871 gewidmet ist und nach Netzbedeutung und Widmungszweck "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Hessisches Straßengesetz)" diene. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Bei der Deuil-La-Barre Straße handelt es sich faktisch um eine Gemeindestraße die durch einen, mittlerweile dicht besiedelten, Stadtteil führt. Weitere Baugebiete sind bereits ausgewiesen, weshalb mit weiterem zufließendem Verkehr aus den Seitenstraßen zu rechnen ist. Die Forderungen des Ortsbeirats ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu entwickeln, wurden bislang abgelehnt. Es wird Zeit, dass der Magistrat sich der Problematik annimmt und den Lösungsvorschlägen des Ortsbeirats zur Verhinderung des Verkehrschaos in den Stoßzeiten nähertritt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2022OFOF 154/15Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. Juli 2022OMOM 2521Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-StraßeDirektanregung
  3. 11. November 2022STST 2605Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-StraßeStellungnahme
  4. 29. Dezember 2022Sie sind hier
    OFOF 203/15Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße (zur ST 2605)
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 20. Januar 2023OMOM 3395Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine GemeindestraßeDirektanregung
  6. 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1102Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine GemeindestraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 17 · 20.01.2023
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3395 2023 Die Vorlage OF 203/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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