Fahrtkosten zum Sozialrathaus
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: nach der Verlegung des Sozialrathauses am Bügel ins Mertonviertel werden für die dort um Rat und Hilfe suchenden Bürgern aus den nördlichen Stadtteilen die Kosten der Anfahrt und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet. Begründung: Für die Bürger aus Harheim verlängert sich der Fußweg von 3,7 km auf 6,2 km, die Anfahrt per Fahrrad wird von 3,7km um 2,9km länger und liegt dann bei 6,6km. Für den Rückweg gilt dasselbe. Damit ist abzusehen, dass zum Weg ins Sozialrathaus eine Reihe von Bürgern auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen muss, und nicht mehr kostenfrei anfahren kann. Da im Falle Sozialrathaus oft auch Kinder oder Jugendliche von einem Elternteil begleitet werden müssen, entstehen dabei pro Besuch Fahrtkosten in Höhe von derzeit € 8,70, was für eine Reihe von Familien der Zielgruppe der Sozialrathausbesucher schon eine Hemmschwelle überschreitet. Andererseits wird - wie vom Magistrat bereits dargelegt worden ist - durch die Verlagerung eine Kosteneinsparung von weit über € 400.000,00 p.a. erzielt. Aus dieser Kosteneinsparung kann der Kostenersatz für die hilfesuchenden Bürger sicherlich übernommen werden.
Inhalt
Antrag vom 04.04.2015, OF 198/14
Betreff: Fahrtkosten zum Sozialrathaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: nach der Verlegung des Sozialrathauses am Bügel ins Mertonviertel werden für die dort um Rat und Hilfe suchenden Bürgern aus den nördlichen Stadtteilen die Kosten der Anfahrt und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet.
Begründung: Für die Bürger aus Harheim verlängert sich der Fußweg von 3,7 km auf 6,2 km, die Anfahrt per Fahrrad wird von 3,7km um 2,9km länger und liegt dann bei 6,6km. Für den Rückweg gilt dasselbe. Damit ist abzusehen, dass zum Weg ins Sozialrathaus eine Reihe von Bürgern auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen muss, und nicht mehr kostenfrei anfahren kann. Da im Falle Sozialrathaus oft auch Kinder oder Jugendliche von einem Elternteil begleitet werden müssen, entstehen dabei pro Besuch Fahrtkosten in Höhe von derzeit € 8,70, was für eine Reihe von Familien der Zielgruppe der Sozialrathausbesucher schon eine Hemmschwelle überschreitet. Andererseits wird - wie vom Magistrat bereits dargelegt worden ist - durch die Verlagerung eine Kosteneinsparung von weit über € 400.000,00 p.a. erzielt. Aus dieser Kosteneinsparung kann der Kostenersatz für die hilfesuchenden Bürger sicherlich übernommen werden.Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2015Sie sind hierOFOF 198/14Fahrtkosten zum SozialrathausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2015OAOA 619Fahrtkosten zum SozialrathausAnregung
- 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1359Fahrtkosten zum SozialrathausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Ablehnung)