Fahrtkosten zum Sozialrathaus
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 20.04.2015, OA 619 entstanden aus Vorlage: OF 198/14 vom 04.04.2015
Betreff: Fahrtkosten zum Sozialrathaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach der Verlegung des Sozialrathauses Am Bügel ins Mertonviertel für die dort um Rat und Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürger aus den nördlich en Stadtteilen die Kosten für die Anfahrt und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erstatten.
Begründung: Für die Bürger aus Harheim verlängert sich der Fußweg von 3,7 Kilometer auf 6,2 Kilometer, die Anfahrt per Fahrrad wird von 3,7 Kilometer um 2,9 Kilometer länger und liegt dann bei 6,6 Kilometer. Für den Rückweg gilt dasselbe. Damit ist abzusehen, dass für den Weg ins Sozialrathaus eine Reihe von Bürgern auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen muss und nicht mehr kostenfrei anfahren kann. Da im Falle des Sozialrathauses oft auch Kinder oder Jugendliche von einem Elternteil begleitet werden müssen, entstehen dabei pro Besuch Fahrtkosten in Höhe von derzeit 8,70 Euro, was für eine Reihe von Familien der Zielgruppe der Sozialrathausbesucher schon eine Hemmschwelle überschreitet. Andererseits wird - wie vom Magistrat bereits dargelegt worden ist - durch die Verlagerung eine Kosteneinsparung von weit über 400.000 Euro pro anno erzielt. Aus dieser Kosteneinsparung kann der Kostenersatz für die hilfesuchenden Bürger sicherlich übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2015OFOF 198/14Fahrtkosten zum SozialrathausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2015Sie sind hierOAOA 619Fahrtkosten zum SozialrathausAnregung
- 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1359Fahrtkosten zum SozialrathausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)