Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen
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Am Markstein — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Verkehrsschild „Sackgasse“ an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Markstein21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hundekottütenspenderbox Am Markstein08.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Pflege eines städtischen Grundstücks an der Ecke Am Markstein/An der Bergstraße14.10.2021 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz.-Verkehr von Rad-und Fußwegen ausschliessenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung versehen zu lassen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf : -Weg von Am Burghof zum Towercafe -Kalbachbrücke des Wegs zwischen P&R U-Kalbach und Kalbacher Niddapfad -Im Brombeerfeld, Querwege zum entlang der Umgehungsstrasse verlaufenden Weg -Parallelweg zu Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein -alle Zugänge zum Käthcheslachpark -Torzugang zum Weg zwischen Cezanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 -Cezanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg -südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar Dunkelheit für Fußgängerinnen und für Radfahrerinnen, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest, und wie am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen,in der Mitte , also dem eigentlichen Sperrbereich, aber Dunkelgraue.
Inhalt
Antrag vom 09.10.2012, OF 182/12
Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz.-Verkehr von Rad-und Fußwegen ausschliessenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung versehen zu lassen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf : -Weg von Am Burghof zum Towercafe -Kalbachbrücke des Wegs zwischen P&R U-Kalbach und Kalbacher Niddapfad -Im Brombeerfeld, Querwege zum entlang der Umgehungsstrasse verlaufenden Weg -Parallelweg zu Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein -alle Zugänge zum Käthcheslachpark -Torzugang zum Weg zwischen Cezanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 -Cezanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg -südliches Ende Matisseweg
Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar Dunkelheit für Fußgängerinnen und für Radfahrerinnen, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest, und wie am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen,in der Mitte , also dem eigentlichen Sperrbereich, aber Dunkelgraue.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2012Sie sind hierOFOF 182/12Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und FußwegenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. November 2012OMOM 1695Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und FußwegenDirektanregung
- 4. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 185Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und FußwegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme