Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Hausener Brückweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Sichtbeziehungen im Hausener Brückweg verbessern16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Hausener Brückweg per E-MailBegründung
Bereichs in Frankfurt Hausen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den bisher verkehrsberuhigten Bereich in Hausen wie folgt zu erweitern:
- Verlängerung der Hausener Obergasse bis Kreuzung Friedhelm Willhelm von Steuben Str. / Am Fischstein
- Bachmannstaße und Hausener Brückweg.
- Alt Hausen Einfahrt Tus Hausen (Alt Hausen 30) bis Kreuzung Alt Hausen / Hausener Brückweg. (siehe Anlage (Karte)). Die vorhandenen Parkplätze in diesem Bereich sollen durch dann notwendige Abmarkierungen erhalten bleiben. Langfristig sollten die vorhandenen Bürgersteige auf Fahrbahnhöhe abgesenkt werden. Begründung: Bereits vor über einem Jahr wurde diese Verkehrsberuhigung bei einer gemeinsamen Begehung des Ortsbeirates, des Arbeitskreises Hausens und Vertretern des Straßenbauamtes besprochen. (Es sollte mit der Maßnahme auf die Beendigung der Arbeiten der Evangelischen Gemeinde in Alt Hausen gewartet werden.) Die Enge der Straßen und die zum Teil sehr schmalen Bürgersteige sind insbesondere für ältere Bürger (z. B. von Santa Teresa) ein Hindernis und Gefahrenpunkt. Die Kreuzung Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße ist für Autos ein Gefahrenpunkt. Anlage Anlage 1 (ca. 67 KB)
Inhalt
Antrag vom 16.05.2017, OF 170/7
Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den bisher verkehrsberuhigten Bereich in Hausen wie folgt zu erweitern:
- Verlängerung der Hausener Obergasse bis Kreuzung Friedhelm Willhelm von Steuben Str. / Am Fischstein
- Bachmannstaße und Hausener Brückweg.
- Alt Hausen Einfahrt Tus Hausen (Alt Hausen 30) bis Kreuzung Alt Hausen / Hausener Brückweg. (siehe Anlage (Karte)). Die vorhandenen Parkplätze in diesem Bereich sollen durch dann notwendige Abmarkierungen erhalten bleiben. Langfristig sollten die vorhandenen Bürgersteige auf Fahrbahnhöhe abgesenkt werden. Begründung: Bereits vor über einem Jahr wurde diese Verkehrsberuhigung bei einer gemeinsamen Begehung des Ortsbeirates, des Arbeitskreises Hausens und Vertretern des Straßenbauamtes besprochen. (Es sollte mit der Maßnahme auf die Beendigung der Arbeiten der Evangelischen Gemeinde in Alt Hausen gewartet werden.) Die Enge der Straßen und die zum Teil sehr schmalen Bürgersteige sind insbesondere für ältere Bürger (z. B. von Santa Teresa) ein Hindernis und Gefahrenpunkt. Die Kreuzung Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße ist für Autos ein Gefahrenpunkt. Anlage Anlage 1 (ca. 67 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2017Sie sind hierOFOF 170/7Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt HausenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
- 13. Juni 2017OMOM 1772Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt HausenDirektanregung
- 18. September 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1851Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt HausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme