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Geschwindigkeitsüberschreitungen im verkehrsberuhigten Bereich der oberen Berger Straße (ab Kirchnerschule bis Kreuzung Eulengasse/Enkheimer Straße )

Vorlagentyp: OFCDU
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Begründung

verkehrsberuhigten Bereich der oberen Berger Straße (ab Kirchnerschule bis Kreuzung Eulengasse/Enkheimer Straße ) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Mitteln deutliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich der oberen Berger Str. verhindert werden können, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist (ab Kirchnerschule bis Kreuzung Löwengasse/Enkheimer Weg). Begründung: Der vorgenannte Straßenabschnitt ist als verkehrsberuhigter Bereich (umgangssprachlich "Spielstraße") ausgewiesen. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist hier nur Schrittgeschwindigkeit (4 - 7 km/h) erlaubt. Diese Höchstgeschwindigkeit wird von kaum einem Verkehrsteilnehmer beachtet. Teilweise wird die Straße sogar mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 30 km/h befahren. Diskussionen der Anwohner mit Autofahrern in der Vergangenheit haben gezeigt, dass vielen Autofahrern die Tatsache, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, nicht bewusst ist. Eine Ursache hierfür dürfte sein, dass die Schilder zu Beginn des Bereichs oft übersehen werden und dann bis zum Ende des Bereichs an der Kreuzung der Berger Str. mit der Löwengasse/dem Enkheimer Weg keine weiteren Hinweise auf die Spielstraße vorhanden sind. Am Ende des Bereichs an der vorgenannten Kreuzung fehlen zudem Schilder, die auf das Ende der Zone hinweisen. Das dort stattdessen aufgestellte Schild mit dem Hinweis auf die nachfolgende Tempo-30-Zone wird von vielen Verkehrsteilnehmern vielmehr in dem Sinne verstanden, dass bereits der vorangegangen Straßenabschnitt als Tempo-30-Zone eingerichtet ist. In einem ersten Schritt sollte daher die Beschilderung verbessert werden, zum einen durch Schilder, die auf das Ende der Zone hinweisen, zum anderen durch zusätzliche Schilder im Bereich der Kreuzung der Berger Str. mit der Falltorstr./Freihofstr. Darüber hinaus scheint bei vielen Autofahrern ein generelles Akzeptanzproblem zu bestehen. Hier sollte überlegt werden, mit welchen Maßnahmen die Akzeptanz erhöht werden kann, um insbesondere Kinder, die diesen Bereich als Schulweg nutzen oder dort wohnen (etwa in den neu entstandenen Wohnungen und Häusern oberhalb des alten Bornheimer Rathauses) wirkungsvoller zu schützen.

Inhalt

Antrag vom 07.08.2012, OF 167/4

Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitungen im verkehrsberuhigten Bereich der oberen Berger Straße (ab Kirchnerschule bis Kreuzung Eulengasse/Enkheimer Straße )

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Mitteln deutliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich der oberen Berger Str. verhindert werden können, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist (ab Kirchnerschule bis Kreuzung Löwengasse/Enkheimer Weg).

Begründung: Der vorgenannte Straßenabschnitt ist als verkehrsberuhigter Bereich (umgangssprachlich "Spielstraße") ausgewiesen. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist hier nur Schrittgeschwindigkeit (4 - 7 km/h) erlaubt. Diese Höchstgeschwindigkeit wird von kaum einem Verkehrsteilnehmer beachtet. Teilweise wird die Straße sogar mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 30 km/h befahren. Diskussionen der Anwohner mit Autofahrern in der Vergangenheit haben gezeigt, dass vielen Autofahrern die Tatsache, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, nicht bewusst ist. Eine Ursache hierfür dürfte sein, dass die Schilder zu Beginn des Bereichs oft übersehen werden und dann bis zum Ende des Bereichs an der Kreuzung der Berger Str. mit der Löwengasse/dem Enkheimer Weg keine weiteren Hinweise auf die Spielstraße vorhanden sind. Am Ende des Bereichs an der vorgenannten Kreuzung fehlen zudem Schilder, die auf das Ende der Zone hinweisen. Das dort stattdessen aufgestellte Schild mit dem Hinweis auf die nachfolgende Tempo-30-Zone wird von vielen Verkehrsteilnehmern vielmehr in dem Sinne verstanden, dass bereits der vorangegangen Straßenabschnitt als Tempo-30-Zone eingerichtet ist. In einem ersten Schritt sollte daher die Beschilderung verbessert werden, zum einen durch Schilder, die auf das Ende der Zone hinweisen, zum anderen durch zusätzliche Schilder im Bereich der Kreuzung der Berger Str. mit der Falltorstr./Freihofstr. Darüber hinaus scheint bei vielen Autofahrern ein generelles Akzeptanzproblem zu bestehen. Hier sollte überlegt werden, mit welchen Maßnahmen die Akzeptanz erhöht werden kann, um insbesondere Kinder, die diesen Bereich als Schulweg nutzen oder dort wohnen (etwa in den neu entstandenen Wohnungen und Häusern oberhalb des alten Bornheimer Rathauses) wirkungsvoller zu schützen.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. August 2012 brachte CDU im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO I, TOP 16
Beraten
Die Vorlage OF 167/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den zuständigen Fachämtern einen Ortstermin zu vereinbaren.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 14 · 25.09.2012
TO I, TOP 5
Zurückgezogen
Die Vorlage OF 167/4 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung