Lärmschutz Homburger Damm
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung für die Wohnhäuser am Homburger Damm prüft. Dies geschieht auf Wunsch der Anwohner, die eine hohe Lärmbelastung beklagen. Ziel ist es, geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu identifizieren.
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Schloßborner Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Grün erhalten statt nachpflanzen – Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umgestaltung Frankenallee: Parkplätze erhalten05.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Gewerbetreibende auf dem Bockenheimer Wochenmarkt berichten von mehreren kriminellen Vorfällen, bei denen es zu Taschend30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Schloßborner Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Welche baulichen Maßnahmen können getroffen werden, um den Lärm für die Wohnhäuser am Homburger Damm, besonders in der Schloßborner Straße, zu reduzieren? - Welche Vor- und Nachteile haben die jeweiligen Maßnahmen?
Begründung
Anwohnerinnen und Anwohner beklagen, dass die Lärmbelastung für die Wohnhäuser am Homburger Damm hoch ist und wünschen sich die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion des Lärms. Damit der Ortsbeirat eine fundierte Entscheidung treffen kann, wird der Magistrat gebeten bei den zuständigen Ämtern weiterführende Informationen einzuholen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2021Sie sind hierOFOF 1565/1Lärmschutz Homburger DammOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Februar 2021VV 1959Lärmschutz Homburger DammAnfrage
- 25. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1279Lärmschutz Homburger DammStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme