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Lärmschutz Homburger Damm

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung für die Wohnhäuser am Homburger Damm zu prüfen. Die Anwohner wünschen sich geeignete Maßnahmen, um die Lebensqualität zu verbessern.

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Fragen an den Magistrat

- Welche baulichen Maßnahmen können getroffen werden, um den Lärm für die Wohnhäuser am Homburger Damm, besonders in der Schloßborner Straße, zu reduzieren? - Welche Vor- und Nachteile haben die jeweiligen Maßnahmen?

Begründung

Anwohnerinnen und Anwohner beklagen, dass die Lärmbelastung für die Wohnhäuser am Homburger Damm hoch ist und wünschen sich die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion des Lärms. Damit der Ortsbeirat eine fundierte Entscheidung treffen kann, wird der Magistrat gebeten, bei den zuständigen Ämtern weiterführende Informationen einzuholen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2021OFOF 1565/1Lärmschutz Homburger DammOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. Februar 2021Sie sind hier
    VV 1959Lärmschutz Homburger Damm
    Anfrage
  3. 25. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1279Lärmschutz Homburger DammStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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