Wirksamer Schutz vor Fluglärm und Schadstoffen auch für die Schulkinder in Niederrad!
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, beim Bau einer neuen Grundschule in Niederrad sicherzustellen, dass Schutzregelungen in der Schutzzone des Flughafens nicht außer Kraft gesetzt werden. Dies soll gewährleisten, dass die Gesundheit der Schulkinder nicht gefährdet wird.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beim Bauvorhaben des Neubaus einer Grundschule darauf achten, dass die auch im Falle des Antrags auf eine Sondergenehmigung für den Bau einer Schule in der Schutzzone des Flughafens nicht einfach aus Platzbedarf Schutzregelungen außer Kraft gesetzt werden. Im Falle einer Sondergenehmigung muss durch geeignete Maßnahmen gewährleistet sein, dass die Ziele, die der Einrichtung von Schutzzonen zugrundeliegen, zum Wohle der Kinder in vollem Umfang beachtet werden.
Begründung
Presseberichten zufolge werden zur Zeit zwei Geländeoptionen für den Neubau einer Grundchule in Nierderrad geprüft, die beide in der Schutzzone des Flughafens liegen. Die Anforderungen auf Schutz für die Schulkinder, die letztlich den Regelungen für Festlegung von Schutzzonen zugrunde liegen, müssen unbedingt auch im Falle einer Sondergenehmigung zum Tragen kommen und dürfen nicht verwässert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2020OMOM 5609Wirksamer Schutz vor Fluglärm und Schadstoffen auch für die Schulkinder in Niederrad!Direktanregung
- 17. Januar 2020Sie sind hierOFOF 1554/5Wirksamer Schutz vor Fluglärm und Schadstoffen auch für die Schulkinder in Niederrad!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 898Wirksamer Schutz vor Fluglärm und Schadstoffen auch für die Schulkinder in Niederrad!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme