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Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws

Vorlagentyp: OFCDU
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge berichten, wie die Anregung aus dem Antrag OF 1139/6 ausgefallen ist. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für das Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrats stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große LKWs durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-a-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier sind nur 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben.

Inhalt

Antrag vom 05.10.2011, OF 154/6

Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge berichten, wie die Anregung aus dem Antrag OF 1139/6 ausgefallen ist. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für das Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrats stattfinden.

Begründung: Nach wie vor fahren große LKWs durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-a-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier sind nur 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Oktober 2011Sie sind hier
    OFOF 154/6Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. Oktober 2011OMOM 456Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere LkwsDirektanregung
  3. 10. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 261Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere LkwsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 5 · 25.10.2011
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 456 2011 Die Vorlage OF 154/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen