Siedlungsbeschränkungen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die FAG-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung hat in ihren Anträgen A 89 und A 99 5 bzw. 9 sachliche und für jedermann nachvollziehbare Fragen gestellt, deren Beantwortung für die Bevölkerung großer Teile von Frankfurt von ganz herausragender Bedeutung ist. Betroffen sind auf Grund von Ermittlungen des Regierungspräsidenten (die im Zweifel noch „schönge-rechnet“ sind, denn in Bergen-Enkheim wird z.B. nur 1Kindergarten in der unten aufgeführten Statistik angegeben, obwohl 9? vorhanden sind. ) ca. 100 000 Menschen in Frankfurt, darunter auch Einwohner von Bergen-Enkheim, wie die nachfolgende Tabelle zeigt: Einrichtungen 60 dB(A) Anzahl Nutzer Krankenhäuser 1 300 Seniorenheime 26 2.000 Schulen 19 7.500 Hochschulen 7 1.000 Kitas 25 2.100 Summe 78 12.900 Freizeiteinrichtungen 128 100.000 In seiner ausweichenden, die Antworten verweigernden Stellungnahme des Magistrats heißt es in mehr als mangelhaftem, unverständlichem Deutsch: „Solange die Isophone keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, hält sie der Magistrat zur Beantwortung der Fragen für nicht ausreichend belastbar“ Dabei beruft sich der Magistrat auf die angeblich nicht vorhandene Rechtsverbindlichkeit. Diese Richtigkeit dieser Annahme kann aber dahingestellt bleiben, sie ist für die für die Relevanz der Fragen unerheblich. Für die Siedlungsflächenpotentiale gibt es im Antrag der Landesregierung betreffend die Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Erweiterung Flughafen Frankfurt/Main, Drucksache 16/6057, zahlreiche Festlegungen zu den nachgefragten Isophonlinien, die ja nach Abschluss der Beratungen Gesetzeskraft erlangen sollen. ( vgl. z.B. s. 31 ff der Drucksache). Auch in einer Reihe von weiteren Unterlagen der Landesregierung und des Regierungspräsidenten, in Anhörungen und Gutachten spielen diese Isophonlinien eine entscheidende Rolle von sehr erheblicher Tragweite. Der Sinn der Fragenkataloge der FAG-Fraktion im Römer ist es gerade, dass durch eine Stellungnahme des Magistrats die Stadtverordneten, die Ortsbeiräte und die Bevölkerung sowie die Wirtschaft darüber aufgeklärt werden, was infolge des geplanten Flughafenausbaus auf sie zukommt und worauf sie sich einzustellen haben. Deshalb ist die ausweichende, inhaltslose „Antwort“ des Magistrats unverständlich oder muss so interpretiert werden, dass der Magistrat ein Interesse daran hat, die Bevölkerung über die Auswirkungen des Flughafenausbaus im unklaren zu belassen, sie möglicherweise sogar zu täuschen. In keinem Fall ist das Verhalten des Magistrats für die Bürgerinnen und Bürger, die schließlich den Magistrat über ihre Steuern bezahlen und ihn als ihre Interessenvertretung gewählt haben, akzeptabel. Das gilt auch noch aus einem anderen Grund: Der Magistrat verweist im Bericht 125 vom 5.3.2007 auf die Beteiligung der betroffenen Kommunen sowie Landkreise und auf die Gelegenheit zur Stellungnahme hin. Dabei verschweigt der Magistrat, dass die Anhörung der Kommunen und Landkreise zu diesem Zeitpunkt bereits stattgefunden hat oder unmittelbar bevorstand. So wurden im Hessischen Landtag am 14.2.2007 die Städte Kelsterbach und Raunheim sowie der Kreis Groß-Gerau angehört und am 16.3.2007 die Städte Darmstadt, Mainz und Hattersheim sowie die Landkreise Darmstadt und der Main-Taunus-Kreis. Die Stadt Frankfurt am Main hat aus unerklärlichen - oder doch erklärlichen? - Gründen an den Anhörungen überhaupt nicht teilgenommen. Es stellt sich die Frage, ob der Magistrat die Fragesteller für inkompetent hält und sich darüber im Klaren ist, dass diese einen Wählerauftrag erfüllen.
Inhalt
Antrag vom 28.03.2007, OF 152/16
Betreff:
Siedlungsbeschränkungen
Der Ortsbeirat wolle beschließen
Der Bericht B 125 wird zurückgewiesen und der Magistrat aufgefordert,
die Anfragen der FAG-Fraktion zu beantworten.
Begründung:
Die FAG-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung hat in ihren Anträgen A 89 und A 99 5 bzw. 9 sachliche und für jedermann nachvollziehbare Fragen gestellt, deren Beantwortung für die Bevölkerung großer Teile von Frankfurt von ganz herausragender Bedeutung ist. Betroffen sind auf Grund von Ermittlungen des Regierungspräsidenten (die im Zweifel noch "schönge-rechnet“ sind, denn in Bergen-Enkheim wird z.B. nur 1Kindergarten in der unten aufgeführten Statistik angegeben, obwohl 9? vorhanden sind. ) ca.
100 000 Menschen in Frankfurt, darunter auch Einwohner von Bergen-Enkheim, wie die nachfolgende Tabelle zeigt:
Einrichtungen
60 dB(A)
Anzahl
Nutzer
Krankenhäuser
1
300
Seniorenheime
26
2.000
Schulen
19
7.500
Hochschulen
7
1.000
Kitas
25
2.100
Summe
78
12.900
Freizeiteinrichtungen
128
100.000
In seiner ausweichenden, die Antworten verweigernden Stellungnahme des Magistrats heißt es in mehr als mangelhaftem, unverständlichem Deutsch: "Solange die Isophone keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, hält sie der Magistrat zur Beantwortung der Fragen für nicht ausreichend belastbar“
Dabei beruft sich der Magistrat auf die angeblich nicht vorhandene Rechtsverbindlichkeit. Diese Richtigkeit dieser Annahme kann aber dahingestellt bleiben, sie ist für die für die Relevanz der Fragen unerheblich. Für die Siedlungsflächenpotentiale gibt es im Antrag der Landesregierung betreffend die Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Erweiterung Flughafen Frankfurt/Main, Drucksache 16/6057, zahlreiche Festlegungen zu den nachgefragten Isophonlinien, die ja nach Abschluss der Beratungen Gesetzeskraft erlangen sollen. ( vgl. z.B. s. 31 ff der Drucksache). Auch in einer Reihe von weiteren Unterlagen der Landesregierung und des Regierungspräsidenten, in Anhörungen und Gutachten spielen diese Isophonlinien eine entscheidende Rolle von sehr erheblicher Tragweite. Der Sinn der Fragenkataloge der FAG-Fraktion im Römer ist es gerade, dass durch eine Stellungnahme des Magistrats die Stadtverordneten, die Ortsbeiräte und die Bevölkerung sowie die Wirtschaft darüber aufgeklärt werden, was infolge des geplanten Flughafenausbaus auf sie zukommt und worauf sie sich einzustellen haben. Deshalb ist die ausweichende, inhaltslose "Antwort“ des Magistrats unverständlich oder muss so interpretiert werden, dass der Magistrat ein Interesse daran hat, die Bevölkerung über die Auswirkungen des Flughafenausbaus im unklaren zu belassen, sie möglicherweise sogar zu täuschen. In keinem Fall ist das Verhalten des Magistrats für die Bürgerinnen und Bürger, die schließlich den Magistrat über ihre Steuern bezahlen und ihn als ihre Interessenvertretung gewählt haben, akzeptabel.
Das gilt auch noch aus einem anderen Grund: Der Magistrat verweist im Bericht 125 vom 5.3.2007 auf die Beteiligung der betroffenen Kommunen sowie Landkreise und auf die Gelegenheit zur Stellungnahme hin. Dabei verschweigt der Magistrat, dass die Anhörung der Kommunen und Landkreise zu diesem Zeitpunkt bereits stattgefunden hat oder unmittelbar bevorstand. So wurden im Hessischen Landtag am 14.2.2007 die Städte Kelsterbach und Raunheim sowie der Kreis Groß-Gerau angehört und am 16.3.2007 die Städte Darmstadt, Mainz und Hattersheim sowie die Landkreise Darmstadt und der Main-Taunus-Kreis. Die Stadt Frankfurt am Main hat aus unerklärlichen - oder doch erklärlichen? - Gründen an den Anhörungen überhaupt nicht teilgenommen.
Es stellt sich die Frage, ob der Magistrat die Fragesteller für inkompetent hält und sich darüber im Klaren ist, dass diese einen Wählerauftrag erfüllen.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2007BB 1251) Festlegung Siedlungsbeschränkungsbereiche 2) Siedlungsbeschränkung und LebensqualitätMagistratsbericht
- 28. März 2007Sie sind hierOFOF 152/16SiedlungsbeschränkungenOrtsbeiratsantrag · fwf
- 17. April 2007OAOA 373Siedlungsbeschränkungen Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 125Anregung
- 6. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 83 WochenBB 6401) Festlegung Siedlungsbeschränkungsbereiche 2) Siedlungsbeschränkung und LebensqualitätMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen CDU (= Kenntnis) zu 2. SPD, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen CDU (= Ablehnung)