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Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße

Vorlagentyp: OFSPD
47 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor dem Verkehrslärm der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße grundsätzlich getroffen werden können. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich zu prüfen, ob die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf diesem Teilstück der Mörfelder Landstraße eingehalten werden. Begründung: Anwohner der Mörfelder Landstraße in diesem Bereich klagen seit längerem über die massive Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr. Zu beachten ist, dass dieser Teil Sachsenhausen durch Verkehrslärm, sei es durch den nahe gelegenen Flughafen, den beiden die Fritz-Kisselsiedlung tangierenden Bahnlinien oder durch die Straßenbahnlinien 14 und 17, bereits überdurchschnittlich belastet ist. Hier wären geeignete Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Bürger überaus entlastend. Das angesprochene Teilstück der Mörfelder Landstraße führt zudem über mehrere Hundert Meter geradeaus und ist - Richtung Schweizer Straße - recht breit. Dies könnte durchaus Autofahrer durchaus dazu verleiten, nicht auf ihre Geschwindigkeit zu achten, was wiederum mit erhöhter Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden ist - insbesondere in den Abendstunden.

Inhalt

Antrag vom 29.08.2016, OF 148/5

Betreff: Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor dem Verkehrslärm der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße grundsätzlich getroffen werden können. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich zu prüfen, ob die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf diesem Teilstück der Mörfelder Landstraße eingehalten werden.

Begründung: Anwohner der Mörfelder Landstraße in diesem Bereich klagen seit längerem über die massive Lärmbelästigung durch den Straßenverkehr. Zu beachten ist, dass dieser Teil Sachsenhausen durch Verkehrslärm, sei es durch den nahe gelegenen Flughafen, den beiden die Fritz-Kisselsiedlung tangierenden Bahnlinien oder durch die Straßenbahnlinien 14 und 17, bereits überdurchschnittlich belastet ist. Hier wären geeignete Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Bürger überaus entlastend. Das angesprochene Teilstück der Mörfelder Landstraße führt zudem über mehrere Hundert Meter geradeaus und ist - Richtung Schweizer Straße - recht breit. Dies könnte durchaus Autofahrer durchaus dazu verleiten, nicht auf ihre Geschwindigkeit zu achten, was wiederum mit erhöhter Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden ist - insbesondere in den Abendstunden.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. August 2016Sie sind hier
    OFOF 148/5Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer Straße
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. September 2016OMOM 586Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer StraßeDirektanregung
  3. 25. November 2016STST 1606Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf Höhe der Breslauer StraßeStellungnahme
  4. 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1273Lärmschutz für die Anwohner der Mörfelder Landstraße zwischen der Kreuzung Stresemannallee und der Bahnunterführung auf der Höhe der Breslauer StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 4 · 09.09.2016
TO I, TOP 43
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 586 2016 Die Vorlage OF 148/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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