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Straßenreinigungssatzung - Selbstkehren endlich unmöglich

Vorlagentyp: OFBFF
12 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Kann der Magistrat zur Kenntnis nehmen, daß sein Bericht 96/2009 wird zurückgewiesen wir? In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat 14 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 2. Jahrelang hat der Ortsbeirat 14 das Selberkehren zumindest als vorübergehendes Pilotprojekt eingefordert. Meistens hat der Magistrat de Ortsbeirat auf einen künftigen Vertrag mit der FES ab 2009 vertröstet. Dieser ist nun auf weitere 20 Jahre abgeschlossen worden. Es ist keine Klausel für das Selbstkehren in einem gewissen Rahmen in den Vertrag aufgenommen worden. Dieser Akt bekräftigt eine schäbige Hinhaltetaktik und läßt den Schluß zu, daß in wesentlichen Positionen der Stadtverwaltung schlecht qualifizierte Mitarbeiter saßen oder heute noch sitzen. Warum hat der Magistrat erst jetzt betriebswirtschaftliche Gründe genannt, die seit zehn Jahren bekannt sein müßten? Warum sind diese Gründe nicht weit früher benannt worden, gab es doch aus anderen Stadtteilen auch den Wunsch zum Selbstkehren? Dem Vernehmen nach gibt es in der Stadt 1.400 Fälle, das sind etwa so viele Grundstückseigentümer wie Harheim hat, die keine Kehrgebühr zahlen, weil die Satzung vorsieht, daß bei zu engen Zuwegungen, in denen die Kehrmaschinen nicht wenden können, das Selbstkehren verpflichtend wird. Damit fällt auch keine Gebühr an. Die Gebührenausfälle werden auf die restlichen Gebührenpflichtigen umgelegt. Wenn der Magistrat nun argumentiert, daß die Straßenreinigungsgebühr zwei Komponenten enthält: fixe Kosten (Betriebsanlagen – Grundstücke und Fuhrpark) und variable Kosten (Personal und Verbrauchsgüter), warum läßt dann die Satzung zu, daß 1.400 Gebührenzahler nicht einmal die Grundkosten zahlen müssen? Ist der Magistrat bereit, die Satzung so zu ändern, daß für jeden Anschlußpflichtigen die fixen Kosten Mindestgebühr sind? Die übrigen Gebührenzahler würden finanziell entlastet und eine von mehreren Gebühren-Ungerechtigkeiten würde entfallen. >>>>>> Auch in Harheim hat der Magistrat nach der in der Satzung stehenden Härteklausel mit einzelnen Grundeigentümern Sonderkonditionen ausgehandelt. Nach der Rechtsprechung sind in diesen Fällen die Mindereinnahmen aus Gebühren von der Stadtkasse zu tragen. Sie dürfen nicht auf die übrigen Gebührenzahler umgelegt werden. Kann der Magistrat nachweisen, daß diese Gebührenachlässe tatsächlich aus der Stadtkasse beglichen werden, wo und in welcher Höhe? Warum wurde der alte Harheimer Stadtweg der parallel dem Eschbach verläuft im letzen halben Jahr nicht gereinigt ab dem Kiosk in Harheim bis zum Steg über die Nidda. Die Birkenallee wirft im Herbst viel Laub ab. Nasses Laub löst bekanntlich erhebliche Rutschgefahren aus für Fußgänger und Radfahrer, die auf dem Weg von und zum Bahnhof Berkersheim sind.

Inhalt

Antrag vom 02.03.2009, OF 143/14

Betreff:

Straßenreinigungssatzung - Selbstkehren endlich unmöglich

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Kann der Magistrat zur Kenntnis nehmen, daß sein Bericht 96/2009 wird zurückgewiesen wir?

In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat 14 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:

2. Jahrelang hat der Ortsbeirat 14 das Selberkehren zumindest als vorübergehendes Pilotprojekt eingefordert. Meistens hat der Magistrat de Ortsbeirat auf einen künftigen Vertrag mit der FES ab 2009 vertröstet. Dieser ist nun auf weitere 20 Jahre abgeschlossen worden. Es ist keine Klausel für das Selbstkehren in einem gewissen Rahmen in den Vertrag aufgenommen worden. Dieser Akt bekräftigt eine schäbige Hinhaltetaktik und läßt den Schluß zu, daß in wesentlichen Positionen der Stadtverwaltung schlecht qualifizierte Mitarbeiter saßen oder heute noch sitzen.

Warum hat der Magistrat erst jetzt betriebswirtschaftliche Gründe genannt, die seit zehn Jahren bekannt sein müßten? Warum sind diese Gründe nicht weit früher benannt worden, gab es doch aus anderen Stadtteilen auch den Wunsch zum Selbstkehren?

Dem Vernehmen nach gibt es in der Stadt 1.400 Fälle, das sind etwa so viele Grundstückseigentümer wie Harheim hat, die keine Kehrgebühr zahlen, weil die Satzung vorsieht, daß bei zu engen Zuwegungen, in denen die Kehrmaschinen nicht wenden können, das Selbstkehren verpflichtend wird. Damit fällt auch keine Gebühr an. Die Gebührenausfälle werden auf die restlichen Gebührenpflichtigen umgelegt.

Wenn der Magistrat nun argumentiert, daß die Straßenreinigungsgebühr zwei Komponenten enthält: fixe Kosten (Betriebsanlagen – Grundstücke und Fuhrpark) und variable Kosten (Personal und Verbrauchsgüter), warum läßt dann die Satzung zu, daß 1.400 Gebührenzahler nicht einmal die Grundkosten zahlen müssen?

Ist der Magistrat bereit, die Satzung so zu ändern, daß für jeden Anschlußpflichtigen die fixen Kosten Mindestgebühr sind?

Die übrigen Gebührenzahler würden finanziell entlastet und eine von mehreren Gebühren-Ungerechtigkeiten würde entfallen.

>>>>>>

Auch in Harheim hat der Magistrat nach der in der Satzung stehenden Härteklausel mit einzelnen Grundeigentümern Sonderkonditionen ausgehandelt. Nach der Rechtsprechung sind in diesen Fällen die Mindereinnahmen aus Gebühren von der Stadtkasse zu tragen. Sie dürfen nicht auf die übrigen Gebührenzahler umgelegt werden.

Kann der Magistrat nachweisen, daß diese Gebührenachlässe tatsächlich aus der Stadtkasse beglichen werden, wo und in welcher Höhe?

Warum wurde der alte Harheimer Stadtweg der parallel dem Eschbach verläuft im letzen halben Jahr nicht gereinigt ab dem Kiosk in Harheim bis zum Steg über die Nidda.

Die Birkenallee wirft im Herbst viel Laub ab. Nasses Laub löst bekanntlich erhebliche Rutschgefahren aus für Fußgänger und Radfahrer, die auf dem Weg von und zum Bahnhof Berkersheim sind.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.02.2009, B 96 Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Februar 2009BB 96Die Straßenreinigungssatzung hier: Antrag zum Selbstkehren im Stadtteilgebiet HarheimMagistratsbericht
  2. 2. März 2009Sie sind hier
    OFOF 143/14Straßenreinigungssatzung - Selbstkehren endlich unmöglich
    Ortsbeiratsantrag · BFF
  3. 16. März 2009VV 918Straßenreinigungssatzung - Selbstkehren endlich unmöglichAnfrage
  4. 12. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 727Straßenreinigungssatzung - Selbstkehren endlich unmöglichStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 30 · 16.03.2009
TO I, TOP 8
Angenommen
Auskunftsersuchen V 918 2009 1. Die Vorlage B 96 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 143/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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