Herrenlose Gegenstände einsammeln und verwerten lassen
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Ortsbezirk den sinnlos rumliegenden Schrott und die herrenlosen Gegenstände, die nicht durch die Straßenreinigung aufgelesen werden, wöchentlich durch einen incentivierten und motivierten Dienstleister einsammeln und verwerten zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2024Sie sind hierOFOF 1428/1Herrenlose Gegenstände einsammeln und verwerten lassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2024OMOM 6011Herrenlose Gegenstände einsammeln und verwerten lassenDirektanregung
- 21. März 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 443Herrenlose Gegenstände einsammeln und verwerten lassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, FDP und Linke gegen CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei (= Ablehnung)