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Herrenlose Gegenstände einsammeln und verwerten lassen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Stadt Frankfurt auf, herrenlose Gegenstände und Schrott im Ortsbezirk 1 wöchentlich durch einen Dienstleister einsammeln und verwerten zu lassen. Diese Maßnahme soll die Sauberkeit der Wege fördern und Stolperfallen im Stadtgebiet reduzieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten , im Ortsbezirk 1 den sinnlos rumliegenden Schrott und die herrenlosen Gegenstände, die nicht durch die Straßenreinigung aufgelesen werden, wöchentlich durch einen incentivierten und motivierten Dienstleister einsammeln und verwerten zu lassen.

Begründung

Es liegt viel "Schrott" auf den Wegen in Frankfurt herum: herrenlose Fußplatten, sonstige Absperrmittel und Beschilderung, Lachgasbehälter, Reste von Schrottfahrrädern, Fahrzeugteile... , dies insbesondere auch an den repräsentativen Plätzen und in den Fußgängerzonen, jedoch ebenso im Umfeld von Baustellen und stark frequentierten Orten im gesamten Ortsbezirk.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2024OFOF 1428/1Herrenlose Gegenstände einsammeln und verwerten lassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Oktober 2024Sie sind hier
    OMOM 6011Herrenlose Gegenstände einsammeln und verwerten lassen
    Direktanregung
  3. 21. März 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 443Herrenlose Gegenstände einsammeln und verwerten lassenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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