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Versorgung des Frankfurter Westens durch Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht schlechter, sondern besser machen - Defizit des Klinikums Höchst nicht weiter steigen lassen

Vorlagentyp: OFSPD
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Begründung

durch Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht schlechter, sondern besser machen - Defizit des Klinikums Höchst nicht weiter steigen lassen Die jetzt bekannt gewordene Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) (medizinische Versorgung zu sprechstundenfreien Zeiten) im Herbst von der Galluswarte an die Uniklinik nach Sachsenhausen zu verlegen bedeutet für die Bewohner des Frankfurter Westens deutlich weitere Wege und eine viel umständlichere und zeitaufwändigere Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem wir dadurch die Notaufnahme im Klinikum Höchst, die jetzt schon überlaufen ist, noch stärker belastet werden, was für das Personal und die Patienten eine Zumutung ist. Der Geschäftsführer des Höchster Klinikums, Thomas Steinmüller, geht davon aus, dass jetzt künftig pro Jahr noch einige tausend Patienten mehr in die Höchster Notaufnahme kommen werden. Diese Verschlechterung der medizinischen Versorgung des Frankfurter Westens ist nicht akzeptabel. Die Stadt muss sich gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes nochmals an die kassenärztliche Vereinigung wenden, um nach einer besseren Lösung zu suchen. Insbesondere soll dabei geprüft werden, ob nicht die Bereitschaftszentrale zweigeteilt arbeiten kann, mit einer Dependance im Uniklinikum und mit einer weiteren Dependance im Höchster Klinikum. An einer solchen Lösung muss die Stadt über die genannten Gründe hinaus auch deshalb ein großes Interesse haben, weil sie bisher das Defizit begleicht, das entsteht, wenn ambulante Patienten, die eigentlich zum ÄBD gehen sollten, in der Notaufnahme behandelt werden. Und dieses Defizit, das jetzt schon pro Jahr mehrere Millionen Euro beträgt, wird mit zunehmender Patientenzahl noch deutlich anwachsen. Dies bedeutet eine weitere Hypothek bei dem Bemühen um die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Klinikums Höchst. Dies voraus geschickt

Inhalt

Antrag vom 13.06.2015, OF 1411/6

Betreff: Versorgung des Frankfurter Westens durch Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht schlechter, sondern besser machen - Defizit des Klinikums Höchst nicht weiter steigen lassen Die jetzt bekannt gewordene Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) (medizinische Versorgung zu sprechstundenfreien Zeiten) im Herbst von der Galluswarte an die Uniklinik nach Sachsenhausen zu verlegen bedeutet für die Bewohner des Frankfurter Westens deutlich weitere Wege und eine viel umständlichere und zeitaufwändigere Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem wir dadurch die Notaufnahme im Klinikum Höchst, die jetzt schon überlaufen ist, noch stärker belastet werden, was für das Personal und die Patienten eine Zumutung ist. Der Geschäftsführer des Höchster Klinikums, Thomas Steinmüller, geht davon aus, dass jetzt künftig pro Jahr noch einige tausend Patienten mehr in die Höchster Notaufnahme kommen werden. Diese Verschlechterung der medizinischen Versorgung des Frankfurter Westens ist nicht akzeptabel. Die Stadt muss sich gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes nochmals an die kassenärztliche Vereinigung wenden, um nach einer besseren Lösung zu suchen. Insbesondere soll dabei geprüft werden, ob nicht die Bereitschaftszentrale zweigeteilt arbeiten kann, mit einer Dependance im Uniklinikum und mit einer weiteren Dependance im Höchster Klinikum. An einer solchen Lösung muss die Stadt über die genannten Gründe hinaus auch deshalb ein großes Interesse haben, weil sie bisher das Defizit begleicht, das entsteht, wenn ambulante Patienten, die eigentlich zum ÄBD gehen sollten, in der Notaufnahme behandelt werden. Und dieses Defizit, das jetzt schon pro Jahr mehrere Millionen Euro beträgt, wird mit zunehmender Patientenzahl noch deutlich anwachsen. Dies bedeutet eine weitere Hypothek bei dem Bemühen um die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Klinikums Höchst. Dies voraus geschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes nochmals an die kassenärztliche Vereinigung wenden, um nach einer besseren Lösung für den Standort des ÄBD zu suchen. Insbesondere soll geprüft werden, ob der ÄBD zeigeteilt arbeiten kann, mit einer Dependance im Uniklinikum und mit einer weiteren Dependance im Höchster Klinikum.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 2015Sie sind hier
    OFOF 1411/6Versorgung des Frankfurter Westens durch Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht schlechter, sondern besser machen - Defizit des Klinikums Höchst nicht weiter steigen lassen
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. Juni 2015OAOA 652Versorgung des Frankfurter Westens durch Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht schlechter, sondern besser machen - Defizit des Klinikums Höchst nicht weiter steigen lassenAnregung
  3. 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 447Versorgung des Frankfurter Westens durch Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht schlechter, sondern besser machen - Defizit des Klinikums Höchst nicht weiter steigen lassenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 42 · 30.06.2015
TO I, TOP 39
Angenommen
Anregung OA 652 2015 Die Vorlage OF 1411/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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