Altes Rathaus Harheim hier: Leerstehende Mietwohnung im 2. OG sowie Nutzung der Räume im 1..OG
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Leerstehende Mietwohnung im 2. OG sowie Nutzung der Räume im
- OG Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, die Wohnräume im
- OG zu sanieren und sie einem Mieter zu überlassen, der geeignet und willens ist, für den Erhalt des gepflegten Zustand des Hauses beizutragen. Deweiteren möge der Magistrat zu veranlassen sein, die Räume des
- OGs dauerhaft den politischen Harheimer Vereinen sowie dem dort etablierten HeimatMuseum durch ent-sprechende Vertragsbekundung zur Nutzung zu überlassen. Begründung: Die Nutzung der Räume im
- OG durch das HeimatMuseum wie auch für die politischen Vereine ist durch eine mündliche Vereinbarung vor Jahren zustande gekommen. Mittlerweile hat sich das HeimatMuseum mit seinen Exopnaten stark erweitert und ist zu einem kulturellen Mittelpunkt in Harheim geworden.
Inhalt
Antrag vom 11.11.2013, OF 130/14
Betreff: Altes Rathaus Harheim hier: Leerstehende Mietwohnung im 2. OG sowie Nutzung der Räume im
- OG Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, die Wohnräume im
- OG zu sanieren und sie einem Mieter zu überlassen, der geeignet und willens ist, für den Erhalt des gepflegten Zustand des Hauses beizutragen. Deweiteren möge der Magistrat zu veranlassen sein, die Räume des
- OGs dauerhaft den politischen Harheimer Vereinen sowie dem dort etablierten HeimatMuseum durch ent-sprechende Vertragsbekundung zur Nutzung zu überlassen. Begründung: Die Nutzung der Räume im
- OG durch das HeimatMuseum wie auch für die politischen Vereine ist durch eine mündliche Vereinbarung vor Jahren zustande gekommen. Mittlerweile hat sich das HeimatMuseum mit seinen Exopnaten stark erweitert und ist zu einem kulturellen Mittelpunkt in Harheim geworden.Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2013Sie sind hierOFOF 130/14Altes Rathaus Harheim hier: Leerstehende Mietwohnung im 2. OG sowie Nutzung der Räume im 1..OGOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2013OAOA 443Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1. ObergeschossAnregung
- 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 566Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1. ObergeschossStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme