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Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1. Obergeschoss
Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 566
Betreff: Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im
- Obergeschoss Wie dem Ortsbeirat bekannt sein dürfte, lässt der Magistrat zurzeit die Wohnung im
- Obergeschoss des ehemaligen Rathauses Harheim sanieren. Nach Fertigstellung der Wohnung ist der Magistrat gerne bereit, die Wohnung einem Mieter zu überlassen, der geeignet und willens ist, zu dem Erhalt des gepflegten Zustandes des Hauses beizutragen. Dem Magistrat wären Vorschläge für einen Mieter durch den Ortsbeirat sehr willkommen. Die Räume im
- Obergeschoss des alten Rathauses Harheim sind bereits seit vielen Jahren dem Heimatmuseum überlassen. Der Magistrat sieht keinen Grund, daran etwas zu verändern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2013OFOF 130/14Altes Rathaus Harheim hier: Leerstehende Mietwohnung im 2. OG sowie Nutzung der Räume im 1..OGOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2013OAOA 443Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1. ObergeschossAnregung
- 28. April 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 566Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1. ObergeschossStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab