Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1. Obergeschoss

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 566

Betreff: Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im

  1. Obergeschoss Wie dem Ortsbeirat bekannt sein dürfte, lässt der Magistrat zurzeit die Wohnung im
  2. Obergeschoss des ehemaligen Rathauses Harheim sanieren. Nach Fertigstellung der Wohnung ist der Magistrat gerne bereit, die Wohnung einem Mieter zu überlassen, der geeignet und willens ist, zu dem Erhalt des gepflegten Zustandes des Hauses beizutragen. Dem Magistrat wären Vorschläge für einen Mieter durch den Ortsbeirat sehr willkommen. Die Räume im
  3. Obergeschoss des alten Rathauses Harheim sind bereits seit vielen Jahren dem Heimatmuseum überlassen. Der Magistrat sieht keinen Grund, daran etwas zu verändern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2013OFOF 130/14Altes Rathaus Harheim hier: Leerstehende Mietwohnung im 2. OG sowie Nutzung der Räume im 1..OGOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. November 2013OAOA 443Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1. ObergeschossAnregung
  3. 28. April 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 566Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1. Obergeschoss
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen