Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1. Obergeschoss
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 25.11.2013, OA 443 entstanden aus Vorlage: OF 130/14 vom 11.11.2013
Betreff: Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im
- Obergeschoss Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnräume im zweiten Obergeschoss des Alten Rathauses Harheim zu sanieren und sie einem Mieter zu überlassen, der geeignet und willens ist, zu dem Erhalt des gepflegten Zustandes des Hauses beizutragen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die Räume des ersten Obergeschosses dauerhaft den politischen Harheimer Vereinen sowie dem dort etablierten Heimatmuseum durch entsprechende Verträge zur Nutzung zu überlassen. Begründung: Die Nutzung der Räume im ersten Obergeschoss durch das Heimatmuseum wie auch für die politischen Vereine ist durch eine mündliche Vereinbarung vor Jahren zustande gekommen. Mittlerweile hat sich das Heimatmuseum mit seinen Exponaten stark erweitert und ist zu einem kulturellen Mittelpunkt in Harheim geworden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2013OFOF 130/14Altes Rathaus Harheim hier: Leerstehende Mietwohnung im 2. OG sowie Nutzung der Räume im 1..OGOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2013Sie sind hierOAOA 443Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1. ObergeschossAnregung
- 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 566Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1. ObergeschossStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren)