Fluglärmbelastung ist weiter gestiegen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Bericht B 537 wird zurückgewiesen und der Magistrat aufgefordert, zu den Fragen 2 und 3 eine Stellungnahme abzugeben, die dem inzwischen eingetretenen Sachstand gerecht wird und nicht seit Jahren bekannte, teilweise aber undurchführbare Maßnahmen zum Inhalt hat. Vor allem sollte dargestellt werden, wie die in Ziffer 1 genannte „Verlegung der Abflugroute 07-N (Lang) nach Osten und Optimierung“ umgesetzt werden kann, nachdem das Bundesverkehrsministerium derartige Veränderungen ausschließt. Begründung: Der wiederholte Hinweis auf den Inhalt des Magistratsberichts B 61 mit Vorläufern aus den Jahren bis 2004, obwohl hier als Berichtsnummer nicht aufgeführt, ist nicht angemessen in Anbetracht der Tatsache, dass dem Magistrat inzwischen neue Erkenntnisse vorliegen. Der Magistrat hat schon zur Anregung vom 30.05.2006, OA 38, entstanden aus Vorlage OF 6/16 vom 26.04.2006 eine ähnliche Auskunft erteilt. Auf die Anregung vom 26.09.2006, OA 167 entstanden aus Vorlage OF 66/16 vom 11.09.2006 ist bisher noch kein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ergangen. In dieser Anregung wird dargestellt, dass der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in der Fluglärmkommission nach eigenen Angaben den Vorschlag, der dem Ortsbeirat 16 in der Sitzung vom 30.05.2006 als Anlage zum Antrag zum Bericht B 61 unter TOP 7. (OF 6/16) vorlag, übernommen und in die Fluglärmkommission eingebracht hat. Das ist allerdings so nicht geschehen. Vielmehr hat der Beauftragte in der Fluglärmkommission dort nur eine „Verschiebung“, dargestellt durch einen einfachen Pfeil an der Routenführung, angeregt. Der dem Antrag OF 66/16 als Anlage beigefügte Brief des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 25.08.2006, aus dem sich ergibt, dass eine Verlagerung von Flugbewegungen auf der Abflugroute 07-N (Lang) nicht möglich ist, liegt der Umweltdezernentin vor. Es stellt sich daher die Frage, ob der Magistrat zu anderen Bewertungen kommt oder andere Vorschläge im Sinn hat, die nicht Gegenstand der Beurteilung durch das Bundesverkehrsministerium waren. Der Hinweis auf das „Steilstartverfahren“ verwundert deshalb, weil dieses inzwischen sowohl von der Bundesregierung für Frankfurt als auch von der Lufthansa abgelehnt wurde. Will der Magistrat diese Ablehnungen nicht hinnehmen? Was könnte er dagegen tun? Der Verweis auf das veraltete Fluglärmgesetz im Bericht B 537 ist nicht zielführend, weil im Zeitpunkt des Berichts – 22.12.2006 – der Deutsche Bundestag bereits das neue Fluglärmgesetz verabschiedet hatte, das erwartungsgemäß im Februar 2007 den Bundesrat passieren wird. Der Magistrat könnte sich daher durchaus auf die neue Rechtslage beziehen.
Inhalt
Antrag vom 16.01.2007, OF 125/16
Betreff: Fluglärmbelastung ist weiter gestiegen Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Bericht B 537 wird zurückgewiesen und der Magistrat aufgefordert, zu den Fragen 2 und 3 eine Stellungnahme abzugeben, die dem inzwischen eingetretenen Sachstand gerecht wird und nicht seit Jahren bekannte, teilweise aber undurchführbare Maßnahmen zum Inhalt hat. Vor allem sollte dargestellt werden, wie die in Ziffer 1 genannte "Verlegung der Abflugroute 07-N (Lang) nach Osten und Optimierung“ umgesetzt werden kann, nachdem das Bundesverkehrsministerium derartige Veränderungen ausschließt.
Begründung: Der wiederholte Hinweis auf den Inhalt des Magistratsberichts B 61 mit Vorläufern aus den Jahren bis 2004, obwohl hier als Berichtsnummer nicht aufgeführt, ist nicht angemessen in Anbetracht der Tatsache, dass dem Magistrat inzwischen neue Erkenntnisse vorliegen. Der Magistrat hat schon zur Anregung vom 30.05.2006, OA 38, entstanden aus Vorlage OF 6/16 vom 26.04.2006 eine ähnliche Auskunft erteilt. Auf die Anregung vom 26.09.2006, OA 167 entstanden aus Vorlage OF 66/16 vom 11.09.2006 ist bisher noch kein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ergangen. In dieser Anregung wird dargestellt, dass der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in der Fluglärmkommission nach eigenen Angaben den Vorschlag, der dem Ortsbeirat 16 in der Sitzung vom 30.05.2006 als Anlage zum Antrag zum Bericht B 61 unter TOP 7. (OF 6/16) vorlag, übernommen und in die Fluglärmkommission eingebracht hat. Das ist allerdings so nicht geschehen. Vielmehr hat der Beauftragte in der Fluglärmkommission dort nur eine "Verschiebung“, dargestellt durch einen einfachen Pfeil an der Routenführung, angeregt. Der dem Antrag OF 66/16 als Anlage beigefügte Brief des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 25.08.2006, aus dem sich ergibt, dass eine Verlagerung von Flugbewegungen auf der Abflugroute 07-N (Lang) nicht möglich ist, liegt der Umweltdezernentin vor. Es stellt sich daher die Frage, ob der Magistrat zu anderen Bewertungen kommt oder andere Vorschläge im Sinn hat, die nicht Gegenstand der Beurteilung durch das Bundesverkehrsministerium waren. Der Hinweis auf das "Steilstartverfahren“ verwundert deshalb, weil dieses inzwischen sowohl von der Bundesregierung für Frankfurt als auch von der Lufthansa abgelehnt wurde. Will der Magistrat diese Ablehnungen nicht hinnehmen? Was könnte er dagegen tun? Der Verweis auf das veraltete Fluglärmgesetz im Bericht B 537 ist nicht zielführend, weil im Zeitpunkt des Berichts – 22.12.2006 – der Deutsche Bundestag bereits das neue Fluglärmgesetz verabschiedet hatte, das erwartungsgemäß im Februar 2007 den Bundesrat passieren wird. Der Magistrat könnte sich daher durchaus auf die neue Rechtslage beziehen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.12.2006, B 537 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2006BB 537Fluglärmbelastung ist weiter gestiegenMagistratsbericht
- 16. Januar 2007OAOA 264Fluglärmbelastung ist weiter gestiegen Bericht des Magistrats vom 22.12.2006, B 537Anregung
- 16. Januar 2007Sie sind hierOFOF 125/16Fluglärmbelastung ist weiter gestiegenOrtsbeiratsantrag · fwf
- 25. Mai 2007Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 931Fluglärmbelastung ist weiter gestiegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, WBE und fwf gegen 2 CDU, und GRÜNE (= Ablehnung) bei 3 Enthaltungen CDU