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Finanzmittel für die Stellplätze am Heinrich-Kraft-Park nicht in das Investitionsprogramm ab 2016 verschieben

Vorlagentyp: OFSPDCDULINKEFDP
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Heinrich-Kraft-Park nicht in das Investitionsprogramm ab 2016 verschieben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem gemeinsamen Etatantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Römer, E 8/12, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die unter Punkt 2. aufgeführten Finanzmittel für die Stellplätze am Heinrich-Kraft-Park nicht in das Investitionsprogramm ab 2016 verschoben werden sondern die Maßnahme noch im Jahre 2012 umgesetzt wird.

Inhalt

Antrag vom 14.05.2012, OF 122/11

Betreff: Finanzmittel für die Stellplätze am Heinrich-Kraft-Park nicht in das Investitionsprogramm ab 2016 verschieben

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem gemeinsamen Etatantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Römer, E 8/12, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die unter Punkt 2. aufgeführten Finanzmittel für die Stellplätze am Heinrich-Kraft-Park nicht in das Investitionsprogramm ab 2016 verschoben werden sondern die Maßnahme noch im Jahre 2012 umgesetzt wird.

Hauptvorlage: Etatantrag vom 27.04.2012, E 8 Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Mai 2012Sie sind hier
    OFOF 122/11Finanzmittel für die Stellplätze am Heinrich-Kraft-Park nicht in das Investitionsprogramm ab 2016 verschieben
    Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
  2. 14. Mai 2012OAOA 195Finanzmittel für die Stellplätze am Heinrich-Kraft-Park nicht in das Investitionsprogramm ab 2016 verschieben Etatantrag der CDU und der GRÜNEN vom 27.04.2012, E 8Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 11 · 14.05.2012
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung OA 195 2012 1. Der Vorlage E 8 wird unter Hinweis auf OA 195 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 122/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDCDUGrüneFreie WählerFDP
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
SPDCDU2 GrüneLinkeFreie WählerFDP
Ablehnung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, 2 GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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