Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu 1.): Der Bericht enthält lediglich eine Ankündigung der nächsten Schritte, es sind keine Ergebnisse absehbar. Der Bericht kann deswegen nur als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen werden.
Zu 2.): Der Magistrat bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Er hat eine rechtsgültige Genehmigung zum Fällen der Bäume eingeholt und war zur Erlangung dieser Genehmigung zur wahrheitsgemäßen Angabe der Genehmigungsvoraussetzungen verpflichtet. Eine Erschleichung einer Genehmigung durch wahrheitswidrige Angaben wäre ein Vorgang, der weder von den Genehmigungsbehörden noch von den politischen Gremien der Stadt geduldet werden dürfte. Es gilt zu prüfen, ob hier ein solcher Vorgang vorliegt. Nicht zuletzt aber sind die politischen Gremien den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Frankfurt verpflichtet, denen keine falschen Versprechungen gemacht werden sollten, da ein solches Vorgehen das Vertrauen zwischen Bevölkerung und politischen Gremien untergräbt. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.12.2004, B 818 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 01.02.2005, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 1838 2005
- Die Vorlage B 818 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
- Die Vorlage OF 1204/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 17.01.2005, OF 1204/6
Betreff:
Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten?
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bericht B 818 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten:
a) Der Magistrat wurde in mehreren Bürgerversammlungen immer wieder darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, in den Straßen von Griesheim und Nied 289 neue Bäume unterzubringen. Seitens des Magistrats wurde damals immer die Behauptung aufgestellt, es sei sehr wohl möglich, die genannte Anzahl an Bäumen in den Straßen zu pflanzen. Wie ist der Magistrat nun zu der Erkenntnis gelangt, dass die Bürger damals doch recht hatten?
b) Was gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um zu verhindern, dass die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck bekommen, die Stadt Frankfurt setze ihre Vorhaben mit falschen Versprechungen gegenüber der Bevölkerung durch?
c) Bei welcher Behörde beabsichtigt der Magistrat den Antrag zur Änderung der Genehmigung zur Baumfällung zu stellen, und wie will der Magistrat diese Behörde davon überzeugen, dass der Antrag des Magistrats zur Erlangung der Genehmigung zur Baumfällung damals rechtsmäßig, insbesondere unter wahrheitsgemäßer Darstellung des Sachverhalts, erfolgt ist?
d) Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für den Fall, dass festgestellt werden muss, dass der Magistrat gegen die damals erteilte Genehmigung zur Fällung der Bäume verstoßen hat?
e) Gibt es andere Fälle im Stadtgebiet, wo der Magistrat ebenfalls der zugesagten und in Genehmigungen fixierten Verpflichtung zur Pflanzung von Bäumen nicht nachgekommen ist, oder ist dies der einzige Fall?
f) Welches Amt ist konkret dafür verantwortlich, dass es zu der sich nun als undurchführbar herausstellenden Planung für Ersatzpflanzungen kommen konnte?
g) Die Freiflächen des Grünflächenamtes in Nied und Griesheim sind – glücklicherweise! – bereits heute recht ansehnlich mit Bäumen bewachsen. An der einen oder anderen Stelle mag ein neuer Baum durchaus sinnvoll sein, aber 289 Bäume in der Größe der gefällten Bäume scheinen schwer unterzubringen. Welche Konsequenzen hätte es, wenn die politischen Gremien – um ein sinnloses Zupflanzen von Grünanlagen zu vermeiden – der Pflanzung von 289 Bäumen in Grünanlagen von Griesheim und Nied nicht zustimmen würden?
h) Ist der Magistrat bereit, überhaupt noch Bäume als Ersatzmaßnahme für die 289 gefällten Bäume in den Straßen zu pflanzen, oder ist er vollständig von diesem Vorhaben abgerückt?
i) In der Magistratsvorlage M103 vom 3.5.2002 erklärte der Magistrat, dass für Baumfällung und Ersatzpflanzung ein Betrag von 1.567.000 Euro veranschlagt würde, davon zuwendungsfähig 1.436.000 Euro. Wie kam der Magistrat damals zu diesen Zahlen? Wie viel von dem veranschlagten Betrag wurde bereits ausgegeben? Werden die Zuschüsse verfallen, wenn der Magistrat die Auflagen nicht einhält?
Begründung:
Zu 1.): Der Bericht enthält lediglich eine Ankündigung der nächsten Schritte, es sind keine Ergebnisse absehbar. Der Bericht kann deswegen nur als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen werden.
Zu 2.):
Der Magistrat bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Er hat eine rechtsgültige Genehmigung zum Fällen der Bäume eingeholt und war zur Erlangung dieser Genehmigung zur wahrheitsgemäßen Angabe der Genehmigungsvoraussetzungen verpflichtet. Eine Erschleichung einer Genehmigung durch wahrheitswidrige Angaben wäre ein Vorgang, der weder von den Genehmigungsbehörden noch von den politischen Gremien der Stadt geduldet werden dürfte. Es gilt zu prüfen, ob hier ein solcher Vorgang vorliegt.
Nicht zuletzt aber sind die politischen Gremien den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Frankfurt verpflichtet, denen keine falschen Versprechungen gemacht werden sollten, da ein solches Vorgehen das Vertrauen zwischen Bevölkerung und politischen Gremien untergräbt.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.12.2004, B 818 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2004BB 818Ersatzpflanzungen für die gefällten 289 Bäume in der Stroofstraße im Stadtteil GriesheimMagistratsbericht
- 17. Januar 2005Sie sind hierOFOF 1204/6Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Februar 2005OAOA 1838Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten?Anregung
- 10. Juni 2005BB 443Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht haltenMagistratsbericht
- 16. Dezember 2005Antwort des Magistrats · nach 51 WochenBB 817Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht haltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme