Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Er hat eine rechtsgültige Genehmigung zum Fällen der Bäume eingeholt und war zur Erlangung dieser Genehmigung zur wahrheitsgemäßen Angabe der Genehmigungsvoraussetzungen verpflichtet. Eine Erschleichung einer Genehmigung durch wahrheitswidrige Angaben wäre ein Vorgang, der weder von den Genehmigungsbehörden noch von den politischen Gremien der Stadt geduldet werden dürfte. Es gilt zu prüfen, ob hier ein solcher Vorgang vorliegt. Nicht zuletzt aber sind die politischen Gremien den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Frankfurt verpflichtet, denen keine falschen Versprechungen gemacht werden sollten, da ein solches Vorgehen das Vertrauen zwischen Bevölkerung und politischen Gremien untergräbt. Der Bericht B 818 enthält lediglich eine Ankündigung der nächsten Schritte, es sind keine Ergebnisse absehbar. Der Bericht wurde deswegen vom Ortsbeirat 6 nur als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 443 Bericht des Magistrats vom 16.12.2005, B 817 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Versandpaket: 09.02.2005 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 03.03.2005, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 1838 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU (= Ablehnung) SPD und GRÜNE (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) Die stellv. Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Vorlage keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme) 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.03.2005, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1838 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.03.2005, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1838 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.03.2005, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 1838 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8962, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.03.2005 Aktenzeichen: 32 1
Inhalt
Anregung vom 01.02.2005, OA 1838
entstanden aus Vorlage: OF 1204/6 vom 17.01.2005
Betreff:
Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten?
Vorgang:
B 818/04
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten:
a) Der Magistrat wurde in mehreren Informationsveranstaltungen immer wieder darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, in den Straßen von Griesheim und Nied 289 neue Bäume unterzubringen. Seitens des Magistrats wurde damals immer die Behauptung aufgestellt, es sei sehr wohl möglich, die genannte Anzahl an Bäumen in den Straßen zu pflanzen. Wie ist der Magistrat nun zu der Erkenntnis gelangt, dass die Bürger damals doch recht hatten?
b) Was gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um zu verhindern, dass die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck bekommen, die Stadt Frankfurt setze ihre Vorhaben mit falschen Versprechungen gegenüber der Bevölkerung durch?
c) Bei welcher Behörde beabsichtigt der Magistrat den Antrag zur Änderung der Genehmigung zur Baumfällung zu stellen, und wie will der Magistrat diese Behörde davon überzeugen, dass der Antrag des Magistrats zur Erlangung der Genehmigung zur Baumfällung damals rechtmäßig, insbesondere unter wahrheitsgemäßer Darstellung des Sachverhalts, erfolgt ist?
d) Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für den Fall, dass festgestellt werden muss, dass der Magistrat gegen die damals erteilte Genehmigung zur Fällung der Bäume verstoßen hat?
e) Gibt es andere Fälle im Stadtgebiet, wo der Magistrat ebenfalls der zugesagten und in Genehmigungen fixierten Verpflichtung zur Pflanzung von Bäumen nicht nachgekommen ist, oder ist dies der einzige Fall?
f) Welches Amt ist konkret dafür verantwortlich, dass es zu der sich nun als undurchführbar herausstellenden Planung für Ersatzpflanzungen kommen konnte?
g) Die Freiflächen des Grünflächenamtes in Nied und Griesheim sind - glücklicherweise! - bereits heute recht ansehnlich mit Bäumen bewachsen. An der einen oder anderen Stelle mag ein neuer Baum durchaus sinnvoll sein, aber 289 Bäume in der Größe der gefällten Bäume scheinen schwer unterzubringen zu sein. Welche Konsequenzen hätte es, wenn die politischen Gremien - um ein sinnloses Zupflanzen von Grünanlagen zu vermeiden - der Pflanzung von 289 Bäumen in Grünanlagen von Griesheim und Nied nicht zustimmen würden?
h) Ist der Magistrat bereit, überhaupt noch Bäume als Ersatzmaßnahme für die 289 gefällten Bäume in den Straßen zu pflanzen, oder ist er vollständig von diesem Vorhaben abgerückt?
i) In der Magistratsvorlage M 103 vom 03.05.2002 erklärte der Magistrat, dass für Baumfällung und Ersatzpflanzung ein Betrag von 1.567.000 Euro veranschlagt würde, davon zuwendungsfähig 1.436.000 Euro. Wie kam der Magistrat damals zu diesen Zahlen? Wie viel von dem veranschlagten Betrag wurde bereits ausgegeben? Werden die Zuschüsse verfallen, wenn der Magistrat die Auflagen nicht einhält?
Begründung:
Der Magistrat bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Er hat eine rechtsgültige Genehmigung zum Fällen der Bäume eingeholt und war zur Erlangung dieser Genehmigung zur wahrheitsgemäßen Angabe der Genehmigungsvoraussetzungen verpflichtet. Eine Erschleichung einer Genehmigung durch wahrheitswidrige Angaben wäre ein Vorgang, der weder von den Genehmigungsbehörden noch von den politischen Gremien der Stadt geduldet werden dürfte. Es gilt zu prüfen, ob hier ein solcher Vorgang vorliegt. Nicht zuletzt aber sind die politischen Gremien den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Frankfurt verpflichtet, denen keine falschen Versprechungen gemacht werden sollten, da ein solches Vorgehen das Vertrauen zwischen Bevölkerung und politischen Gremien untergräbt.
Der Bericht B 818 enthält lediglich eine Ankündigung der nächsten Schritte, es sind keine Ergebnisse absehbar. Der Bericht wurde deswegen vom Ortsbeirat 6 nur als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2004BB 818Ersatzpflanzungen für die gefällten 289 Bäume in der Stroofstraße im Stadtteil GriesheimMagistratsbericht
- 17. Januar 2005OFOF 1204/6Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Februar 2005Sie sind hierOAOA 1838Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten?Anregung
- 10. Juni 2005BB 443Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht haltenMagistratsbericht
- 16. Dezember 2005Antwort des Magistrats · nach 51 WochenBB 817Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht haltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU (= Ablehnung) SPD und GRÜNE (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) Die stellv. Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Vorlage keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren)