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Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten

Vorlagentyp: B
51 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 443

Betreff:

Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8962

- OA 1838 OBR 6, B 818/04 -

Zwischenbericht:

Zu a)

Es ist leider nicht mehr nachvollziehbar, wieso hinsichtlich der Realisierbarkeit von Straßenbaumersatzpflanzungen der Eindruck erweckt wurde, dieses sei in Griesheim und Nied möglich. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handelt.

Fakt ist, dass derartige Pflanzungen im Straßenbereich nur im Rahmen von umfangreichen Neuordnungen der öffentlichen Straßenräume bei grundlegenden Straßenumbauten mit kostenintensiven Leitungsumlegungen möglich sind. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit nicht absehbar und hängt vom Straßenzustand und der Finanzlage der Stadt Frankfurt a. M. ab.

Zu b)

Aufgrund des o. g. Missverständnisses ist der Ortsbeirat 6 zu der Auffassung gelangt, der Magistrat setze seine Vorhaben mit falschen Versprechungen gegenüber der Bevölkerung durch. Dem ist nicht so. Vielmehr hat der Magistrat ein großes Interesse daran, allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern und den politischen Mandatsträgern frühzeitig, objektiv und realistisch die Vorhaben vorzustellen oder zeitnah über Sachstände zu informieren.

Zu c)

Die Baumfällungen in der Stroofstraße wurden mit der Auflage der Unteren Naturschutzbehörde von Ausgleichspflanzungen wie folgt genehmigt:

"1. Pflanzung einer durchgehenden Baumreihe am Böschungsfuß der Stroofstraße.

2. Nach der Festsetzung, wie viele Bäume an der Stroofstraße gepflanzt werden können,

sind die übrigen Bäume in Griesheim und Nied als Ersatz zu pflanzen.

Grundlage hierfür ist die "Untersuchung potentieller Baumstandorte im öffentlichen Raum

in Frankfurt-Griesheim“ vom 19.08.2002.

3. Die Ersatzpflanzung hat innerhalb von 2 Jahren nach Datum der Genehmigung

(05.12.2002) zu erfolgen.“

Anmerkung: Unter dem vorgenannten Arbeitstitel wurden aber auch Flächen in Nied

analysiert.

Erläuterung zu 1.:

Nach jetzigem Planungsstand kann eine durchgehende Baumreihe am Böschungsfuß Stroofstraße gepflanzt werden.

Erläuterung zu 2.:

Die Auswertung der "Untersuchung potentieller Baumstandorte im öffentlichen Raum in Frankfurt-Griesheim“ hat ergeben, dass Straßenbaumpflanzungen nur unter Beachtung von Vorgaben (wie insbesondere: Sicherheitsbestimmungen, Leitungsabständen etc.) und in Abstimmung/Zustimmung mit anderen städtischen Eigentümern und den Versorgungsträgern möglich, aber nicht sichergestellt sind.

In Kenntnis dieses Sachstandes wurde im letzten Jahr nach Möglichkeiten von Baumstandorten im Bereich des Grünflächenamtes, also in öffentlichen Grünanlagen, gesucht, da hierbei keine oder weniger Sachzwänge zu erwarten waren. Auch diese Prüfung, im vorhandenen Grün nachhaltig und substanzvermehrend Bäume zu pflanzen, führte zu keiner nennenswerten Zahl weiterer potentieller Standorte.

Nachdem nun alle Möglichkeiten in Nied und Griesheim ohne abschließenden Erfolg ausgeschöpft wurden, kam das Grünflächenamt mit der Unteren Naturschutzbehörde überein, dass als Ausgleichsbereich das gesamte Stadtgebiet gesehen werden kann.

Ein Antrag auf Änderung der Genehmigung ist dafür nicht erforderlich.

In folgenden Straßen wurden bereits Ausgleichspflanzungen, wie in der Studie erwähnt, durchgeführt:

- 7 Straßenbäume in der Alten Falter Straße

- 5 Straßenbäume In der Schildwacht

Weiterhin sind vorgesehen:

- 30 Laubbäume am Böschungsfuß der Stroofstraße (gem. der Fällgenehmigung).

Als neue Ausgleichspflanzungen können aufgenommen werden:

- ca. 100 neue Laubbäume bei der Neugestaltung des Höchster Mainufers und

- ca. 60 neue Laubbäume im projektierten Grünzug Nied-Süd.

Die noch nicht ausgeglichene Anzahl an Laubbäumen (ca. 87 Stück) soll bei zukünftigen Neubaumaßnahmen als Ersatzmaßnahme berücksichtigt werden.

Zu d)

Es bestehen keine rechtlichen Bedenken, da der Magistrat nach wie vor der Auflage zur Fällungsgenehmigung nachkommt.

Zu e)

Dem Magistrat sind keine Fälle bekannt, bei denen gegen die Ersatzpflanzungsverpflichtung verstoßen wurde.

Zu f)

Die Beantwortung entfällt, da der Verpflichtung zur Ersatzpflanzung nachgekommen werden soll.

Zu g)

Der Magistrat schließt sich der Meinung des Ortsbeirates 6 an. Die Planungen der Baumstandorte am Höchster Mainufer sind dem Ortsbeirat bekannt und beschlossen. Die Standorte im projektierten Grünzug Nied-Süd werden noch mit dem Ortsbeirat 6 abgestimmt.

Zu h)

Der Magistrat hält nach wie vor an den unter Punkt 2 genannten Standorten fest.

Die noch auszugleichenden 87 Laubbäume werden im Rahmen verschiedener Neubaumaß-

nahmen 2005/2006 im Stadtgebiet ausgeglichen.

Zu i)

Die veranschlagte Summe ergibt sich aus der Kostenberechnung, wie sie im Rahmen der Planung von Baumaßnahmen erforderlich ist. Anschließend werden die Mittel in entsprechender Höhe bereitgestellt und stehen dann für die Maßnahme zur Verfügung. Die Frage nach den Zuschüssen erübrigt sich, da der Verpflichtung zur Ersatzpflanzung nachgekommen werden soll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Dezember 2004BB 818Ersatzpflanzungen für die gefällten 289 Bäume in der Stroofstraße im Stadtteil GriesheimMagistratsbericht
  2. 17. Januar 2005OFOF 1204/6Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 1. Februar 2005OAOA 1838Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten?Anregung
  4. 10. Juni 2005Sie sind hier
    BB 443Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht halten
    Magistratsbericht
  5. 16. Dezember 2005Antwort des Magistrats · nach 51 WochenBB 817Ersatzpflanzungen für die an der Stroofstraße gefällten Bäume - erst versprechen und dann nicht haltenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 42 · 28.06.2005
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 443 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 44 · 08.09.2005
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 443 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 43 · 13.09.2005
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 443 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

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