Regelung für Anwohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich zeitgemäß anpassen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Regelungen für Anwohnerparkplätze in der Innenstadt zu modernisieren, um auch Mietfahrzeuge und andere Besitzverhältnisse zu berücksichtigen. Dies soll sicherstellen, dass alle Anwohner, die ein Fahrzeug nutzen, die gleichen Chancen auf subventionierte Parkplätze haben. Die Anpassung der Regelung wird als notwendig erachtet, um den aktuellen Gegebenheiten und neuen Geschäftsmodellen Rechnung zu tragen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die gültigen Regelungen zur Vergabe subventionierter Parkplätze für Bewohner/innen der Innenstadt dahingehend anzupassen, dass die Anspruchsberechtigung unabhängig von der Vertragsart des Besitzverhältnisses am Fahrzeug ist. Bisher sind die Voraussetzungen für die Erlangung eines subventionierten Anwohnerparkplatzes folgende: 1) Der Erstwohnsitz des Antragstellers/in muss im parkraumbewirtschafteten Innenstadtbereich liegen 2a) Das Fahrzeug ist auf den Namen des Antragstellers/in und den Erstwohnsitz zugelassen. oder alternativ für Firmenwagenbesitzer: 2b) das Fahrzeug wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt (muss kein Frankfurter Kennzeichen haben). In dem Fall wird zusätzlich eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt, dass das Fahrzeug a) auch privat genutzt werden darf und b) der geldwerte Vorteil versteuert wird. (siehe auch: https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&_ffmpar[_id_inhalt]=5953643). Die Voraussetzungen müssen dergestalt erweitert werden, dass auch private Besitzer eines Fahrzeuges, das bspw. dauerhaft (Dauermiete) von einem Anbieter gemietet wird, die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und damit unter diese Regelung fallen. In diesem Fall dient zum Nachweis der dauerhaften, entgeltlichen Nutzung statt des Fahrzeugscheins der Mietvertrag. Ziel ist es, dass alle Bewohner der Innenstadt, die einen privaten PKW dauerhaft nutzen und besitzen, unabhängig von der Art des Fahrzeugbesitzes, gleichgestellt sind im Anspruch auf einen subventionierten Anwohnerparkplatz gemäß der bestehenden Regelung.
Begründung
Die derzeitige Regelung, welche auf Magistratsbeschlüsse aus den 70er und 80er Jahren zurückgeht, ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Sie schließt neben Firmenwagenfahrern nur solche Fahrzeugbesitzer ein, die auch selbst Halter des Fahrzeugs sind, ihr Fahrzeug also gekauft, finanziert oder geleast haben. Zwischenzeitlich gibt es jedoch neue Geschäftsmodelle bei denen die dauerhafte, private Nutzung eines Fahrzeugs auch ohne Eintragung im Fahrzeugschein möglich ist. Diese neuen Geschäftsmodelle, bei denen Besitzer eines PKW nicht mehr automatisch auch Fahrzeughalter sind, sollten in der Regelung berücksichtigt werden, um allen Anwohnern die gleiche Chance auf einen subventionierten Anwohnerparkplatz in einem Parkhaus gewähren zu können. Die Regelung Bewohnern der Innenstadt Parkplätze in Parkhäusern der städtischen Parkhausbetriebsgesellschaft zu verbilligten Preisen zur Verfügung zu stellen ist dabei sehr zu begrüßen. Da die Mieten in der Innenstadt schon sehr hoch sind, würde die reguläre Miete für einen Stellplatz eine enorme Belastung darstellen und soziale Verdrängung nach sich ziehen. Eine andere Möglichkeit das eigene Auto dauerhaft abzustellen besteht im innerstädtischen Bereich leider nicht, da alle Flächen parkraumbewirtschaftet sind und deshalb kein Anwohnerparken möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2020Sie sind hierOFOF 1199/1Regelung für Anwohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich zeitgemäß anpassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2020OMOM 5748Regelung für Bewohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich zeitgemäß anpassenDirektanregung
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 821Regelung für Bewohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich zeitgemäß anpas-senStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und U.B. gegen GRÜNE und Die PARTEI (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung)