Regelung für Bewohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich zeitgemäß anpassen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anpassung der Regelungen für das Bewohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen zeitgemäß zu gestalten und den Anwohnern entgegenzukommen, da bereits Anfragen diesbezüglich vorliegen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des Anwohnerparkens obliegt allein der Stadt Frankfurt am Main. Die Parkhaus Betriebsgesellschaft m.b.H. (PBG) kann die Anregung des Ortsbeirates unterstützen, da es bereits solche Anfragen von Anwohnern bei der PBG gab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2020OFOF 1199/1Regelung für Anwohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich zeitgemäß anpassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2020OMOM 5748Regelung für Bewohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich zeitgemäß anpassenDirektanregung
- 27. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 821Regelung für Bewohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich zeitgemäß anpas-senStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab