Änderung des Bebauungsplans Nr. 417
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
417 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan 417 im Rahmen des gültigen Flächennutzungsplanes 2010 des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main zu ändern. Anstelle von Kleingarten- und Friedhofnutzung soll Gemeinbedarf und Wohnbebauung vorgesehen werden. Begründung: Gegenwärtig sieht der Bebauungsplan 417 die Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und Kleingärten vor. Der in diesem Bebauungsplan ausgewiesene Friedhof ist inzwischen angelegt und die Restfläche wird nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Dieses Areal wäre hingegen ein bestens geeigneter Standort für den Bau einer dringend benötigten Sporthalle, den der Ortsbeirat seit Jahrzehnten fordert. Als wachsender, kinderreicher Stadtteil ist Nieder-Erlenbach der einzige ohne eigene Sporthalle. Bisher sind die Bemühungen, diese zu verwirklichen, in Ermangelung eines geeigneten Grundstücks gescheitert. Die Änderung des Bebauungsplans 417 mit dem Ausweis als Flächen für den Gemeinbedarf und Wohnbebauung könnte die Standortfrage für den Bau der Sporthalle auf ideale Weise lösen.
Inhalt
Antrag vom 05.11.2012, OF 110/13
Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan 417 im Rahmen des gültigen Flächennutzungsplanes 2010 des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main zu ändern. Anstelle von Kleingarten- und Friedhofnutzung soll Gemeinbedarf und Wohnbebauung vorgesehen werden.
Begründung: Gegenwärtig sieht der Bebauungsplan 417 die Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und Kleingärten vor. Der in diesem Bebauungsplan ausgewiesene Friedhof ist inzwischen angelegt und die Restfläche wird nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Dieses Areal wäre hingegen ein bestens geeigneter Standort für den Bau einer dringend benötigten Sporthalle, den der Ortsbeirat seit Jahrzehnten fordert. Als wachsender, kinderreicher Stadtteil ist Nieder-Erlenbach der einzige ohne eigene Sporthalle. Bisher sind die Bemühungen, diese zu verwirklichen, in Ermangelung eines geeigneten Grundstücks gescheitert. Die Änderung des Bebauungsplans 417 mit dem Ausweis als Flächen für den Gemeinbedarf und Wohnbebauung könnte die Standortfrage für den Bau der Sporthalle auf ideale Weise lösen.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2012Sie sind hierOFOF 110/13Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. November 2012OAOA 285Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Anregung
- 3. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 234Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme