Änderung des Bebauungsplans Nr. 417
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 20.11.2012, OA 285 entstanden aus Vorlage: OF 110/13 vom 05.11.2012
Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 417 im Rahmen des gültigen Flächennutzungsplans 2010 für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zu ändern. Anstelle von Kleingarten- und Friedhofnutzung soll Gemeinbedarf und Wohnbebauung vorgesehen werden.
Begründung: Gegenwärtig sieht der Bebauungsplan Nr. 417 die Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und Kleingärten vor. Der in diesem Bebauungsplan ausgewiesene Friedhof ist inzwischen angelegt und die Restfläche wird nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Dieses Areal wäre hingegen ein bestens geeigneter Standort für den Bau einer dringend benötigten Sporthalle, den der Ortsbeirat 13 seit Jahrzehnten fordert. Als wachsender, kinderreicher Stadtteil ist Nieder-Erlenbach der einzige ohne eigene Sporthalle. Bisher sind die Bemühungen, diese zu verwirklichen, in Ermangelung eines geeigneten Grundstücks gescheitert. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 mit der Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf und Wohnbebauung könnte die Standortfrage für den Bau der Sporthalle auf ideale Weise lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2012OFOF 110/13Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. November 2012Sie sind hierOAOA 285Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Anregung
- 3. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 234Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= vereinfachtes Verfahren)