Änderung des Bebauungsplans Nr. 417
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 234
Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2589 - OA 285/12 OBR 13 - Mit dem Bebauungsplan Nr. 417, rechtsverbindlich seit 12.06.1984 werden landwirtschaftliche Flächen, private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten und Parkanlage einschließlich Stellplatzflächen sowie eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt. Die im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche umfasst die landwirtschaftliche Fläche nach dem Bebauungsplan Nr. 417; Friedhofs- und Gartenflächen sind im Regionalen Flächennutzungsplan als solche dargestellt. Die im Bebauungsplan Nr. 417 festgesetzten Flächen für Dauerkleingärten und Parkanlagen liegen im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt", Zone
- Die Kleingartenflächen sind größtenteils belegt und werden benötigt. Eine Umwidmung dieser Flächen zu Wohngebiets- und Gemeinbedarfsflächen ist nicht vorgesehen; das Landschaftsschutzgebiet an dieser Stelle soll erhalten bleiben. Eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans wird nicht angestrebt. Die Friedhofsfläche "Nieder-Erlenbach Neu" ist in Teilen belegt. Eine Umnutzung in der Gesamtheit ist in absehbarer Zeit nicht möglich. Der Friedhof wurde gebaut, weil die Belegungskapazitäten des Friedhofs "Nieder-Erlenbach Alt" erschöpft sind. Nach aktuellem Stand hat der Friedhof "Nieder-Erlenbach Neu" Überkapazitäten. Es wird erwogen, den nordwestlichen Teil mit einem Abstand von 15 m zur Aussegnungshalle aufzugeben. Dieser Teil steht dann für eine Bauflächenentwicklung im Zusammenhang mit den im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen zur Verfügung. Der Magistrat wird im Sinne einer Ortsteilerweiterung für die gesamte im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche, einschließlich der nicht mehr benötigten Friedhofsflächen, ein städtebauliches Konzept entwickeln, in das dann eine Sporthalle integriert werden kann. Auf Grundlage dieses Konzepts können Fragen wie z.B. die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und die benötigten Ausgleichsflächen bzw. -maßnahmen sowie das Verhältnis zum benachbarten Gewerbegebiet geklärt werden. Das planerische Konzept kann auch Basis für die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für ein Bebauungsplanverfahren sein.Nebenvorlage: Anregung vom 25.06.2013, OA 404 Antrag vom 10.06.2013, OF 153/13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2012OFOF 110/13Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. November 2012OAOA 285Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Anregung
- 3. Mai 2013Sie sind hierBB 234Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Magistratsbericht
- 10. Juni 2013OFOF 153/13Gestaltung Bebauungsplan Nr. 417Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. Juni 2013OAOA 404Gestaltung Bebauungsplan Nr. 417 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 234Anregung
- 18. November 2013Antwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 533Gestaltung Bebauungsplan Nr. 417Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 234 = Zurückweisung, OA 404 = Ziffern 1. bis 3. Annahme, Ziffer 4. Ablehnung) NPD (B 234 = Kenntnis, OA 404 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)