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Wann kümmert sich die Stadt endlich um die Grundschule Europaviertel?

Vorlagentyp: OFCDU
87 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Fußverkehr verfolgen

Begründung

die Grundschule Europaviertel? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich endlich prioritär dem Bau der Grundschule Europaviertel bei gleichzeitiger Verbesserung der Situation im Provisorium zuzuwenden. Folgende Maßnahme sollen dabei umgesetzt werden: 1 Verkürzung der Umzugszeit, um aus dem Provisorium möglichst schnell in das fertige Gebäude zu ziehen. Dazu sind eine Überprüfung und Optimierung des Verfahrensweges und der Durchführung des Baus an sich nötig. Beschleunigte Verfahrenswege müssen gewählt werden, der Baufortschritt schließlich mit allen Mitteln wie beispielsweise (Holz-)Modulbauweise zügig vorangetrieben werden. Eine Fertigstellung vor dem nun anversiertem Schuljahr 2025/26 ist nötig. 2. Schaffung eines Provisoriums, welches den tatsächlichen Anforderungen entspricht und die aktuelle Situation den Bedürfnissen der Schüler in der Anlage anpasst. Dafür ist eine Überarbeitung und Darlegung des Raumkonzepts im Provisorium nötig, bedingt durch die deutliche Verlängerung des Verbleibs im Provisorium. Anschaffung von Containern, die nicht auf 2 Jahre, sondern mindestens 5 Jahre ausgelegt sind, d.h. mit Klimaanalage und Wasseranschluss für Waschbecken. Schaffung von zusätzlichen Räumen für den Pakt für den Nachmittag sowie zusätzlichen Bewegungsräumen und Rückzugsorte für Kinder mit Förderbedarf. Außerdem Gestaltung angemessener Außenflächen und Spielgeräte inkl. Beschattung. 3. Herstellung von Sicherheit auf den Schulwegen, um die Sicherheit auf dem Weg in und von der Schule zu gewährleisten, z.B. durch Schaffung weiterer Fußgängerüberwege ("Zebrastreifen") auch trotz der Tatsache, dass diese in einer Tempo-30-Zone liegen. Generell Umsetzung der Maßnahmen, die bei der Schulwegsbegehung am 13.09.2019 besprochen wurden. 4. Sicherstellung einer transparenten und regelmäßigen Kommunikation. Ein regelmäßiger Austausch zwischen den verantwortlichen Ämtern und ausführenden Organen mit betroffenen Eltern, Lehrern und Erziehern sollte eingerichtet werden. Begründung: Bildung ist ein essentieller Baustein der Gesellschaft und DAS Kriterium für die Gestaltung der Zukunft unserer Kinder. Umso wichtiger ist es, dass in jedem Stadtteil Grundschulen in ausreichender Zahl und in nächster Nähe zur Verfügung stehen. Das Europaviertel scheint von der Stadt aber in dieser Hinsicht ganz und gar vergessen worden zu sein. Zwar wurde das Projekt 2015 gestartet und 2017 die Grundschule im Europaviertel eröffnet, doch befindet sich diese unter zunehmend schwierigeren Bedingungen weiterhin in einem Provisorium. War der Bezug des Schulgebäudes ursprünglich 2020 geplant, so liegt das Grundstück noch immer unberührt da. Jetzt wurde sogar bekannt, dass der Baustart erst 2023 und die Fertigstellung zum Schuljahr 2025/26 erfolgen sollen. Diese Situation ist für die Schüler und deren Eltern sowie die ganze Schulgemeinde nicht akzeptabel. Auch durch den Ortsbeirat gab es in der Vergangenheit bereits mehrere Nachfragen und Forderungen, doch gab es meistens nur nicht-zufriedenstellende Antworten bzw. Untätigkeit seitens des Magistrats. Das Thema muss daher nun auch in der Stadtverordnetenversammlung behandelt und vom Magistrat als essentiell wichtig anerkannt werden.

Inhalt

Antrag vom 07.10.2019, OF 1079/1

Betreff: Wann kümmert sich die Stadt endlich um die Grundschule Europaviertel? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich endlich prioritär dem Bau der Grundschule Europaviertel bei gleichzeitiger Verbesserung der Situation im Provisorium zuzuwenden. Folgende Maßnahme sollen dabei umgesetzt werden: 1 Verkürzung der Umzugszeit, um aus dem Provisorium möglichst schnell in das fertige Gebäude zu ziehen. Dazu sind eine Überprüfung und Optimierung des Verfahrensweges und der Durchführung des Baus an sich nötig. Beschleunigte Verfahrenswege müssen gewählt werden, der Baufortschritt schließlich mit allen Mitteln wie beispielsweise (Holz-)Modulbauweise zügig vorangetrieben werden. Eine Fertigstellung vor dem nun anversiertem Schuljahr 2025/26 ist nötig. 2. Schaffung eines Provisoriums, welches den tatsächlichen Anforderungen entspricht und die aktuelle Situation den Bedürfnissen der Schüler in der Anlage anpasst. Dafür ist eine Überarbeitung und Darlegung des Raumkonzepts im Provisorium nötig, bedingt durch die deutliche Verlängerung des Verbleibs im Provisorium. Anschaffung von Containern, die nicht auf 2 Jahre, sondern mindestens 5 Jahre ausgelegt sind, d.h. mit Klimaanalage und Wasseranschluss für Waschbecken. Schaffung von zusätzlichen Räumen für den Pakt für den Nachmittag sowie zusätzlichen Bewegungsräumen und Rückzugsorte für Kinder mit Förderbedarf. Außerdem Gestaltung angemessener Außenflächen und Spielgeräte inkl. Beschattung. 3. Herstellung von Sicherheit auf den Schulwegen, um die Sicherheit auf dem Weg in und von der Schule zu gewährleisten, z.B. durch Schaffung weiterer Fußgängerüberwege ("Zebrastreifen") auch trotz der Tatsache, dass diese in einer Tempo-30-Zone liegen. Generell Umsetzung der Maßnahmen, die bei der Schulwegsbegehung am 13.09.2019 besprochen wurden. 4. Sicherstellung einer transparenten und regelmäßigen Kommunikation. Ein regelmäßiger Austausch zwischen den verantwortlichen Ämtern und ausführenden Organen mit betroffenen Eltern, Lehrern und Erziehern sollte eingerichtet werden.

Begründung: Bildung ist ein essentieller Baustein der Gesellschaft und DAS Kriterium für die Gestaltung der Zukunft unserer Kinder. Umso wichtiger ist es, dass in jedem Stadtteil Grundschulen in ausreichender Zahl und in nächster Nähe zur Verfügung stehen. Das Europaviertel scheint von der Stadt aber in dieser Hinsicht ganz und gar vergessen worden zu sein. Zwar wurde das Projekt 2015 gestartet und 2017 die Grundschule im Europaviertel eröffnet, doch befindet sich diese unter zunehmend schwierigeren Bedingungen weiterhin in einem Provisorium. War der Bezug des Schulgebäudes ursprünglich 2020 geplant, so liegt das Grundstück noch immer unberührt da. Jetzt wurde sogar bekannt, dass der Baustart erst 2023 und die Fertigstellung zum Schuljahr 2025/26 erfolgen sollen. Diese Situation ist für die Schüler und deren Eltern sowie die ganze Schulgemeinde nicht akzeptabel. Auch durch den Ortsbeirat gab es in der Vergangenheit bereits mehrere Nachfragen und Forderungen, doch gab es meistens nur nicht-zufriedenstellende Antworten bzw. Untätigkeit seitens des Magistrats. Das Thema muss daher nun auch in der Stadtverordnetenversammlung behandelt und vom Magistrat als essentiell wichtig anerkannt werden.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2019Sie sind hier
    OFOF 1079/1Wann kümmert sich die Stadt endlich um die Grundschule Europaviertel?
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. Oktober 2019OAOA 496Wann kümmert sich die Stadt endlich um die Grundschule Europaviertel?Anregung
  3. 6. März 2020BB 124Wann kümmert sich die Stadt endlich um die Grundschule Europaviertel?Magistratsbericht
  4. 28. August 2020BB 387Wann kümmert sich die Stadt endlich um die Grundschule Europaviertel?Magistratsbericht
  5. 7. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 87 WochenBB 249Wann kümmert sich die Stadt endlich um die Grundschule Europaviertel?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 35 · 29.10.2019
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung OA 496 2019 Die Vorlage OF 1079/1 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass unter Ziffer 2. des Antragstenors nach den Worten "eines Provisoriums" die Worte "spätestens zum Beginn des Schuljahres 2020/2021" eingefügt werden und der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "5. Aktive Prüfung alternativer Gebäude für das Provisorium und Führen von Gesprächen mit den Eigentümern für kurzfristige Lösungen. 6. Zeitnahe Erweiterung des aktuellen Schulhofes. 7. Zurverfügungstellung neuer Orte für den Sportunterricht. Denkbar wären Räumlichkeiten im neuen Gebäude stadtRAUMfrankfurt."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Die Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Mitdiskutieren

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