Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
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Felix-Dahn-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Unfallschwerpunkte unterhalb der Tätigkeitsschwelle für die Unfallkommission: Hügelstraße/FelixDahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Grafenstraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs27.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sperrflächenmarkierung an der Straßeneinmündung Andersenweg/Felix-Dahn-Straße03.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Felix-Dahn-Straße per E-MailBegründung
Kurhessenstraße (Mittelstück) II Vorgang: OM 4732/10 OBR 9 Der Ortsbeirat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der Magistrat bis heute keine Stellungnahme zu der Anregung des Ortsbeirats OM 4732 vorgelegt hat. Der Magistrat wird deshalb erneut aufgefordert, die Anregung OM 4732 umzusetzen, wobei die Maßgabe b) wie folgt abgeändert wird: "b) die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und Felix-Dahn-Straße zu erhalten und unmittelbar an die Ecke zum Höhenblick zu verlegen, wie dies etwa für den Zebrastreifen auf dem "Alternativvorschlag 2" des Straßenverkehrsamts vorgesehen war," Begründung: Wie sich inzwischen herausgestellt hat, wurde die Diesterwegschule an dem Planungsprozess und insbesondere dem Ortstermin im Jahr 2010 vom Stadtschulamt irrtümlich nicht beteiligt. Schule und Eltern haben nun deutlich gemacht, dass in ihren Augen die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und Felix-Dahn-Straße unverzichtbar ist, zumal die Anlage problemlos arbeitet. Der vom Amt als Ersatz für die Ampel vorgeschlagene Zebrastreifen wird als nicht sicher genug angesehen, da die Kurhessenstraße an dieser Stelle von vielen Grundschülern überquert werden müsse. Der Ortsbeirat schließt sich daher den Bedenken von Schule und Eltern an und spricht sich für den Erhalt der Fußgängerampel aus.
Inhalt
Antrag vom 02.05.2011, OF 1/9
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II Vorgang: OM 4732/10 OBR 9 Der Ortsbeirat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der Magistrat bis heute keine Stellungnahme zu der Anregung des Ortsbeirats OM 4732 vorgelegt hat. Der Magistrat wird deshalb erneut aufgefordert, die Anregung OM 4732 umzusetzen, wobei die Maßgabe b) wie folgt abgeändert wird: "b) die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und Felix-Dahn-Straße zu erhalten und unmittelbar an die Ecke zum Höhenblick zu verlegen, wie dies etwa für den Zebrastreifen auf dem "Alternativvorschlag 2" des Straßenverkehrsamts vorgesehen war,"
Begründung: Wie sich inzwischen herausgestellt hat, wurde die Diesterwegschule an dem Planungsprozess und insbesondere dem Ortstermin im Jahr 2010 vom Stadtschulamt irrtümlich nicht beteiligt. Schule und Eltern haben nun deutlich gemacht, dass in ihren Augen die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und Felix-Dahn-Straße unverzichtbar ist, zumal die Anlage problemlos arbeitet. Der vom Amt als Ersatz für die Ampel vorgeschlagene Zebrastreifen wird als nicht sicher genug angesehen, da die Kurhessenstraße an dieser Stelle von vielen Grundschülern überquert werden müsse. Der Ortsbeirat schließt sich daher den Bedenken von Schule und Eltern an und spricht sich für den Erhalt der Fußgängerampel aus.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2011Sie sind hierOFOF 1/9Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Mai 2011OMOM 55Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) IIDirektanregung
- 21. September 2011Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1067Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE