Sperrflächenmarkierung an der Straßeneinmündung Andersenweg/Felix-Dahn-Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Sperrflächenmarkierung an der Straßeneinmündung Andersenweg/Felix-Dahn-Straße. Es wird festgestellt, dass zusätzliche Verkehrszeichen nicht erforderlich sind, da die geltenden Regelungen bereits durch bestehende Markierungen abgedeckt sind. Die Wirksamkeit weiterer Maßnahmen wird als fraglich erachtet.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Felix-Dahn-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Unfallschwerpunkte unterhalb der Tätigkeitsschwelle für die Unfallkommission: Hügelstraße/FelixDahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Grafenstraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs27.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Adaptive Beleuchtung Fritz-von-Unruh-Anlage17.05.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Felix-Dahn-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Im Andersenweg wurde im Herbst 2011 die Deckschicht erneuert und der südliche Kurvenbereich wurde mit Grenzmarkierungen ausgestattet (Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Weitere Verkehrszeichen oder auch Markierungen anzubringen, die lediglich die geltende Regelung wiedergeben, ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht statthaft. Ohnehin wäre die Wirkung fraglich, da es sich eindeutig um vorsätzliches Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmer:innen handelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2024OFOF 650/9Sperrflächenmarkierung an der Straßeneinmündung Andersenweg/Felix-Dahn-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Januar 2024OMOM 5025Sperrflächenmarkierung an der Straßeneinmündung Andersenweg/Felix-Dahn-StraßeDirektanregung
- 3. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1089Sperrflächenmarkierung an der Straßeneinmündung Andersenweg/Felix-Dahn-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab