Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!
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Günthersburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Erhaltung und Stärkung des städtischen Baumbestands sowie Neupflanzungen im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überdachte Sitzgelegenheiten im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zusätzliche Tischtennisplatte im Günthersburgpark15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Anregung vom 06.07.2009, OA 946 entstanden aus Vorlage: OF 321/3 vom 15.10.2007
Betreff: Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten! Vorgang: M 55/06; ST 267/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 15.01.2010 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf Basis seiner bisherigen Erfahrungen Vorschläge analog der Erhaltungssatzung Nr. 45, Westend II, zu erarbeiten, um den Erhaltungssatzungen Nr. 39, Nordend I, und Nr. 42, Nordend II, mehr Wirksamkeit zu verleihen. Dabei sollten u. a. die in der Begründung angeführten Probleme und möglicherweise veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (klimaschutzrelevante Wärmedämmung für Altbauten) beachtet werden. 2. den auch in anderen Stadtteilen, wie z. B. in der Erhaltungssatzung Nr. 3, Westend, verankerten Milieuschutz in die Erhaltungssatzungen (entsprechend § 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB) aufzunehmen.
Begründung: Zu
- Im Vortrag M 55/06 und den dazugehörenden Anlagen sowie in der Stellungnahme ST 267/07 betont der Magistrat wiederholt, dass Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB ein geeignetes Instrument zur Ergänzung von Bebauungsplänen und zur Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben etc. sind. Bauvorhaben im Nordend haben jedoch wiederholt gezeigt, dass der Magistrat keine Gestaltungsvorgaben bei Neubauten durchsetzt, die in Anpassung an die Gründerzeit-Architektur der Umgebung deren Typologie (Beispiel: Wielandstraße 3) aufgreifen bzw. Gestaltungselemente durch Sanierungen/Umbauten nicht erhalten bleiben (Anbringung von Metallbalkonen an der Frontseite, Fenstereinbauten mit Veränderungen an den Gestaltungselementen, Dachaufbauten und Fassadenzerstörung durch Wärmedämmungsmaßnahmen). Zu
- Das Nordend ist - wie der benachbarte Stadtteil Westend - seit Jahren einem hohen Veränderungsdruck ausgesetzt: Umwandlung preiswerter Mietwohnungen in Eigentumswohnungen oder Gewerbeflächen, Luxussanierungen und Neubauten mit hohen und hochpreisigen Wohnstandards (jüngstes Beispiel ist das Neubauvorhaben am Günthersburgpark) prägen seit Jahren die Entwicklung im Quartier. Mietpreissteigerungen und der Prozess der Verdrängung alteingesessener Bewohner zugunsten einer zahlungskräftigeren Klientel wird - so in jüngster Zeit im ehemaligen Wiesenhüttenstift geschehen - in Kauf genommen. Erhaltungssatzungen mit Milieuschutz zielen auf den Erhalt der bestehenden Bevölkerungsstruktur mit baulichen Mitteln ab. Die Stellungnahme ST 267/07 zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Magistrats an einigen Beispielen im Westend auf, die dieses Instrumentarium bei drohender Umwandlung oder dem Abriss alter Häuser mit preiswerten Wohnungen bietet. Ein solcher Schutz der Wohnbevölkerung ist im Nordend daher ebenfalls sinnvoll, auch wenn er "keinen Einfluss auf die natürliche Fluktuation und übliche Modernisierung" (ST 267/07) hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2007OFOF 321/3Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 6. Juli 2009Sie sind hierOAOA 946Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!Anregung
- 8. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 121 WochenBB 73Erhaltungssatzung für das Nordend wirksamer gestalten!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG