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Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!

Vorlagentyp: OA
121 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung vom 06.07.2009, OA 946 entstanden aus Vorlage: OF 321/3 vom 15.10.2007

Betreff: Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten! Vorgang: M 55/06; ST 267/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 15.01.2010 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf Basis seiner bisherigen Erfahrungen Vorschläge analog der Erhaltungssatzung Nr. 45, Westend II, zu erarbeiten, um den Erhaltungssatzungen Nr. 39, Nordend I, und Nr. 42, Nordend II, mehr Wirksamkeit zu verleihen. Dabei sollten u. a. die in der Begründung angeführten Probleme und möglicherweise veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (klimaschutzrelevante Wärmedämmung für Altbauten) beachtet werden. 2. den auch in anderen Stadtteilen, wie z. B. in der Erhaltungssatzung Nr. 3, Westend, verankerten Milieuschutz in die Erhaltungssatzungen (entsprechend § 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB) aufzunehmen.

Begründung: Zu

  1. Im Vortrag M 55/06 und den dazugehörenden Anlagen sowie in der Stellungnahme ST 267/07 betont der Magistrat wiederholt, dass Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB ein geeignetes Instrument zur Ergänzung von Bebauungsplänen und zur Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben etc. sind. Bauvorhaben im Nordend haben jedoch wiederholt gezeigt, dass der Magistrat keine Gestaltungsvorgaben bei Neubauten durchsetzt, die in Anpassung an die Gründerzeit-Architektur der Umgebung deren Typologie (Beispiel: Wielandstraße 3) aufgreifen bzw. Gestaltungselemente durch Sanierungen/Umbauten nicht erhalten bleiben (Anbringung von Metallbalkonen an der Frontseite, Fenstereinbauten mit Veränderungen an den Gestaltungselementen, Dachaufbauten und Fassadenzerstörung durch Wärmedämmungsmaßnahmen). Zu
  2. Das Nordend ist - wie der benachbarte Stadtteil Westend - seit Jahren einem hohen Veränderungsdruck ausgesetzt: Umwandlung preiswerter Mietwohnungen in Eigentumswohnungen oder Gewerbeflächen, Luxussanierungen und Neubauten mit hohen und hochpreisigen Wohnstandards (jüngstes Beispiel ist das Neubauvorhaben am Günthersburgpark) prägen seit Jahren die Entwicklung im Quartier. Mietpreissteigerungen und der Prozess der Verdrängung alteingesessener Bewohner zugunsten einer zahlungskräftigeren Klientel wird - so in jüngster Zeit im ehemaligen Wiesenhüttenstift geschehen - in Kauf genommen. Erhaltungssatzungen mit Milieuschutz zielen auf den Erhalt der bestehenden Bevölkerungsstruktur mit baulichen Mitteln ab. Die Stellungnahme ST 267/07 zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Magistrats an einigen Beispielen im Westend auf, die dieses Instrumentarium bei drohender Umwandlung oder dem Abriss alter Häuser mit preiswerten Wohnungen bietet. Ein solcher Schutz der Wohnbevölkerung ist im Nordend daher ebenfalls sinnvoll, auch wenn er "keinen Einfluss auf die natürliche Fluktuation und übliche Modernisierung" (ST 267/07) hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2007OFOF 321/3Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Juli 2009Sie sind hier
    OAOA 946Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!
    Anregung
  3. 8. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 121 WochenBB 73Erhaltungssatzung für das Nordend wirksamer gestalten!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 33 · 31.08.2009
TO I, TOP 102
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 946 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 34 · 28.09.2009
TO I, TOP 65
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 946 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 38 · 08.02.2010
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 946 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

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