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Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!

Vorlagentyp: OFSPD
121 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren7 SitzungenAngenommen

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Begründung

Zu

  1. In der Vorlage M 55 und ST 267 vom 22.01.07 und den dazugehörenden Anlagen betont der Magistrat wiederholt, dass Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB ein geeignetes Instrument zur Ergänzung von Bebauungsplänen und zur Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben etc. seien. Bauvorhaben im Nordend haben jedoch wiederholt gezeigt, dass der Magistrat keine Gestaltungsvorgaben bei Neubauten durchsetzt, die in Anpassung an die Gründerzeit-Architektur der Umgebung deren Typologie (Beispiel: Wielandstraße 3) aufgreifen, bzw. Gestaltungselemente durch Sanierungen/Umbauten nicht erhalten bleiben (Anbringung von Metallbalkonen an der Frontseite, Fenstereinbauten mit Veränderungen an den Gestaltungselementen, Dachaufbauten und Fassadenzerstörung durch Wärmedämmungsmaßnahmen). Zu
  2. Das Nordend ist - wie der benachbarte Stadtteil Westend - seit Jahren einem hohen Veränderungsdruck ausgesetzt: Umwandlung preiswerter Miet- in Eigentumswohnungen oder Gewerbeflächen, Luxussanierungen und Neubauten mit hohen und hochpreisigen Wohnstandards (jüngstes Beispiel ist das Neubauvorhaben am Günthersburgpark) prägen seit Jahren die Entwicklung im Quartier. Mietpreissteigerungen und der Prozess der Verdrängung alteingesessener Bewohner zu Gunsten einer zahlungskräftigeren Klientel wird - so in jüngster Zeit geschehen im ehemaligen Wiesenhüttenstift - in Kauf genommen. Erhaltungssatzungen mit Milieuschutz zielen auf den Erhalt der bestehenden Bevölkerungsstruktur mit baulichen Mitteln ab. Die ST 267 vom 22.01.07 zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Magistrats an einigen Beispielen im Westend auf, die dieses Instrumentarium bei drohender Umwandlung oder dem Abriss alter Häuser mit preiswerten Wohnungen bietet. Ein solcher Schutz der Wohnbevölkerung ist im Nordend daher ebenfalls sinnvoll, auch wenn er “keinen Einfluss auf die natürliche Fluktuation und übliche Modernisierung“ (ST 267) hat.

Inhalt

Antrag vom 15.10.2007, OF 321/3

Betreff:

Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. auf der Basis seiner bisherigen Erfahrungen Vorschläge analog zur Erhaltungssatzung Nr. 45 Westend II zu erarbeiten, um den Erhaltungssatzungen Nr. 39 Nordend I und Nr. 42 Nordend II mehr Wirksamkeit zu verleihen. Dabei sollten u.a. die in der Begründung angeführten Probleme und möglicherweise veränderte rechtliche Rahmenbedingungen (klimaschutzrelevante Wärmedämmung für Altbauten) beachtet werden.
  2. den auch in anderen Stadtteilen, wie z. B. in der Erhaltungssatzung Nr.3 Westend (entsprechend § 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB) verankerten Milieuschutz in die Erhaltungssatzungen aufzunehmen.

Begründung:

Zu

  1. In der Vorlage M 55 und ST 267 vom 22.01.07 und den dazugehörenden Anlagen betont der Magistrat wiederholt, dass Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB ein geeignetes Instrument zur Ergänzung von Bebauungsplänen und zur Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben etc. seien.

Bauvorhaben im Nordend haben jedoch wiederholt gezeigt, dass der Magistrat keine Gestaltungsvorgaben bei Neubauten durchsetzt, die in Anpassung an die Gründerzeit-Architektur der Umgebung deren Typologie (Beispiel: Wielandstraße 3) aufgreifen, bzw. Gestaltungselemente durch Sanierungen/Umbauten nicht erhalten bleiben (Anbringung von Metallbalkonen an der Frontseite, Fenstereinbauten mit Veränderungen an den Gestaltungselementen, Dachaufbauten und Fassadenzerstörung durch Wärmedämmungsmaßnahmen).

Zu 2. Das Nordend ist - wie der benachbarte Stadtteil Westend - seit Jahren einem hohen Veränderungsdruck ausgesetzt: Umwandlung preiswerter Miet- in Eigentumswohnungen oder Gewerbeflächen, Luxussanierungen und Neubauten mit hohen und hochpreisigen Wohnstandards (jüngstes Beispiel ist das Neubauvorhaben am Günthersburgpark) prägen seit Jahren die Entwicklung im Quartier. Mietpreissteigerungen und der Prozess der Verdrängung alteingesessener Bewohner zu Gunsten einer zahlungskräftigeren Klientel wird - so in jüngster Zeit geschehen im ehemaligen Wiesenhüttenstift - in Kauf genommen.

Erhaltungssatzungen mit Milieuschutz zielen auf den Erhalt der bestehenden Bevölkerungsstruktur mit baulichen Mitteln ab. Die ST 267 vom 22.01.07 zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Magistrats an einigen Beispielen im Westend auf, die dieses Instrumentarium bei drohender Umwandlung oder dem Abriss alter Häuser mit preiswerten Wohnungen bietet. Ein solcher Schutz der Wohnbevölkerung ist im Nordend daher ebenfalls sinnvoll, auch wenn er “keinen Einfluss auf die natürliche Fluktuation und übliche Modernisierung“ (ST 267) hat.

Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2007Sie sind hier
    OFOF 321/3Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Juli 2009OAOA 946Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!Anregung
  3. 8. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 121 WochenBB 73Erhaltungssatzung für das Nordend wirksamer gestalten!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 3
Sitzung 17 · 01.11.2007
TO I, TOP 22
Beraten
Die Vorlage OF 321/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 18 · 29.11.2007
TO I, TOP 8
Beraten
Die Vorlage OF 321/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 19 · 17.01.2008
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage OF 321/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 32 · 23.04.2009
TO I, TOP 22
Beraten
Die Vorlage OF 321/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 33 · 14.05.2009
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage OF 321/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 34 · 18.06.2009
TO I, TOP 5
Beraten
Die Vorlage OF 321/3 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 35 · 06.07.2009
TO I, TOP 4
Angenommen
Anregung OA 946 2009 Die Vorlage OF 321/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

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