Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu
- In der Vorlage M 55 und ST 267 vom 22.01.07 und den dazugehörenden Anlagen betont der Magistrat wiederholt, dass Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB ein geeignetes Instrument zur Ergänzung von Bebauungsplänen und zur Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben etc. seien. Bauvorhaben im Nordend haben jedoch wiederholt gezeigt, dass der Magistrat keine Gestaltungsvorgaben bei Neubauten durchsetzt, die in Anpassung an die Gründerzeit-Architektur der Umgebung deren Typologie (Beispiel: Wielandstraße 3) aufgreifen, bzw. Gestaltungselemente durch Sanierungen/Umbauten nicht erhalten bleiben (Anbringung von Metallbalkonen an der Frontseite, Fenstereinbauten mit Veränderungen an den Gestaltungselementen, Dachaufbauten und Fassadenzerstörung durch Wärmedämmungsmaßnahmen). Zu
- Das Nordend ist - wie der benachbarte Stadtteil Westend - seit Jahren einem hohen Veränderungsdruck ausgesetzt: Umwandlung preiswerter Miet- in Eigentumswohnungen oder Gewerbeflächen, Luxussanierungen und Neubauten mit hohen und hochpreisigen Wohnstandards (jüngstes Beispiel ist das Neubauvorhaben am Günthersburgpark) prägen seit Jahren die Entwicklung im Quartier. Mietpreissteigerungen und der Prozess der Verdrängung alteingesessener Bewohner zu Gunsten einer zahlungskräftigeren Klientel wird - so in jüngster Zeit geschehen im ehemaligen Wiesenhüttenstift - in Kauf genommen. Erhaltungssatzungen mit Milieuschutz zielen auf den Erhalt der bestehenden Bevölkerungsstruktur mit baulichen Mitteln ab. Die ST 267 vom 22.01.07 zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Magistrats an einigen Beispielen im Westend auf, die dieses Instrumentarium bei drohender Umwandlung oder dem Abriss alter Häuser mit preiswerten Wohnungen bietet. Ein solcher Schutz der Wohnbevölkerung ist im Nordend daher ebenfalls sinnvoll, auch wenn er “keinen Einfluss auf die natürliche Fluktuation und übliche Modernisierung“ (ST 267) hat.
Inhalt
Antrag vom 15.10.2007, OF 321/3
Betreff:
Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- auf der Basis seiner bisherigen Erfahrungen Vorschläge analog zur Erhaltungssatzung Nr. 45 Westend II zu erarbeiten, um den Erhaltungssatzungen Nr. 39 Nordend I und Nr. 42 Nordend II mehr Wirksamkeit zu verleihen. Dabei sollten u.a. die in der Begründung angeführten Probleme und möglicherweise veränderte rechtliche Rahmenbedingungen (klimaschutzrelevante Wärmedämmung für Altbauten) beachtet werden.
- den auch in anderen Stadtteilen, wie z. B. in der Erhaltungssatzung Nr.3 Westend (entsprechend § 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB) verankerten Milieuschutz in die Erhaltungssatzungen aufzunehmen.
Begründung:
Zu
- In der Vorlage M 55 und ST 267 vom 22.01.07 und den dazugehörenden Anlagen betont der Magistrat wiederholt, dass Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB ein geeignetes Instrument zur Ergänzung von Bebauungsplänen und zur Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben etc. seien.
Bauvorhaben im Nordend haben jedoch wiederholt gezeigt, dass der Magistrat keine Gestaltungsvorgaben bei Neubauten durchsetzt, die in Anpassung an die Gründerzeit-Architektur der Umgebung deren Typologie (Beispiel: Wielandstraße 3) aufgreifen, bzw. Gestaltungselemente durch Sanierungen/Umbauten nicht erhalten bleiben (Anbringung von Metallbalkonen an der Frontseite, Fenstereinbauten mit Veränderungen an den Gestaltungselementen, Dachaufbauten und Fassadenzerstörung durch Wärmedämmungsmaßnahmen).
Zu 2. Das Nordend ist - wie der benachbarte Stadtteil Westend - seit Jahren einem hohen Veränderungsdruck ausgesetzt: Umwandlung preiswerter Miet- in Eigentumswohnungen oder Gewerbeflächen, Luxussanierungen und Neubauten mit hohen und hochpreisigen Wohnstandards (jüngstes Beispiel ist das Neubauvorhaben am Günthersburgpark) prägen seit Jahren die Entwicklung im Quartier. Mietpreissteigerungen und der Prozess der Verdrängung alteingesessener Bewohner zu Gunsten einer zahlungskräftigeren Klientel wird - so in jüngster Zeit geschehen im ehemaligen Wiesenhüttenstift - in Kauf genommen.
Erhaltungssatzungen mit Milieuschutz zielen auf den Erhalt der bestehenden Bevölkerungsstruktur mit baulichen Mitteln ab. Die ST 267 vom 22.01.07 zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Magistrats an einigen Beispielen im Westend auf, die dieses Instrumentarium bei drohender Umwandlung oder dem Abriss alter Häuser mit preiswerten Wohnungen bietet. Ein solcher Schutz der Wohnbevölkerung ist im Nordend daher ebenfalls sinnvoll, auch wenn er “keinen Einfluss auf die natürliche Fluktuation und übliche Modernisierung“ (ST 267) hat.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2007Sie sind hierOFOF 321/3Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 6. Juli 2009OAOA 946Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!Anregung
- 8. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 121 WochenBB 73Erhaltungssatzung für das Nordend wirksamer gestalten!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)