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Erhaltungssatzung für das Nordend wirksamer gestalten!

Vorlagentyp: B
121 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren13 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.02.2010, B 73

Betreff: Erhaltungssatzung für das Nordend wirksamer gestalten! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6834 - OA 946 OBR 3 - Zu 1.: Die Erhaltungssatzungen für das Nordend, Nr. 39 und 42 unterscheiden sich im Bezug auf den Satzungstext nicht von der Satzung E 45 Westend II. In den Begründungen zu allen drei Satzungen werden zudem die typischen Merkmale der vorhandenen Gebäude, die erhalten werden sollen, erläutert. Diese Merkmale sind nur begrenzt auf Neubauten anwendbar. Wenn der städtebauliche Zusammenhang durch frühere Um- oder Neubauten bereits zerstört ist, kann bei Neubauten keine Rücksichtnahme auf weiter entfernt liegende Altbauten erzwungen werden. Die Berücksichtigung heutiger technischer Erfordernisse (u.a. zur Wärmedämmung) erfordert auch in anderen Fällen Kompromisse.

Zu 2.: Eine nachträgliche Ergänzung der vorhandenen Satzung um das Thema Milieuschutz ist nicht möglich, hier wäre eine neue Satzung zu erarbeiten. Gegen den Erlass einer Milieuschutzsatzung gem. § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch bestehen jedoch erhebliche Bedenken. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass in einer Milieuschutzsatzung nicht direkt eine Mietpreisobergrenze festgelegt werden kann. Vielmehr ist bei der Anwendung einer entsprechenden Satzung bei konkreten Bauvorhaben jeweils zu prüfen, ob die Maßnahme eine unverträgliche Erhöhung der Miete (im Vergleich zu einer gebietsspezifischen Höchstmiete) zur Folge haben könnte. Eine Milieuschutzsatzung kann nur sog. "Luxusmodernisierungen" verhindern, wobei die Abgrenzung zu "normalen" Modernisierungen, die einen für das Gebiet üblichen Ausstattungsstandard herstellen, schwierig ist. § 172 (4) BauGB offeriert diesbezüglich bereits explizite Ausnahmen vom Verbot der "Luxusmodernisierungen". Zudem erfordert der Beschluss über eine Milieuschutzsatzung umfangreiche und personalintensive Vorarbeiten und Untersuchungen. So wäre nachzuweisen, dass eine Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung besondere städtebauliche Auswirkungen hat. Dazu wäre eine Analyse der sozialen, funktionalen und architektonischen Strukturen des hier sehr umfangreichen und heterogenen Gebietes erforderlich. Möglicherweise wäre es erforderlich, Teilgebiete anhand verschiedener wohnungs- und sozialstruktureller Merkmale abzugrenzen. Es müsste nachgewiesen werden, dass ein bestimmter Teil der Wohnbevölkerung auf Wohnungen mit bestimmter Ausstattung oder Größe in genau diesem Gebiet angewiesen ist. Eine entsprechend differenzierte Begründung der Satzung wäre vor allem auch für das spätere Verwaltungshandeln und mögliche juristische Auseinandersetzungen erforderlich. Es ist zweifelhaft, ob eine Milieuschutzsatzung ein effektives Mittel zum Erhalt und zur Verbesserung der Wohnraumversorgung im Nordend ist, da sie nur bei baulichen Veränderungen greifen und auch sinnvolle Veränderungen einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt unterwerfen würde (und damit Aufwand für Verwaltung und Bauherrn schafft). Dagegen kann die aktive Bereitstellung von Wohnbauland für unterschiedliche Formen des Wohnungsbaus (wie z.B. an der Friedberger Landstraße) direkt helfen, den Wohnungsmarkt zu entlasten. Falls im Rahmen eines Förderprogramms Gelder für Sanierungen im Nordend zur Verfügung gestellt werden sollten, können mit der Vergabe Bedingungen verknüpft werden, auch ohne dass eine Milieuschutzsatzung vorliegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2007OFOF 321/3Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Juli 2009OAOA 946Erhaltungssatzungen für das Nordend wirksamer gestalten!Anregung
  3. 8. Februar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 121 Wochen
    BB 73Erhaltungssatzung für das Nordend wirksamer gestalten!
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf13 Beratungen
OBR 2
Sitzung 42 · 08.03.2010
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 42 · 11.03.2010
TO II, TOP 29
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 73 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 43 · 15.04.2010
TO I, TOP 18
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 73 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 19.04.2010
TO I, TOP 37
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 41 · 17.05.2010
TO I, TOP 24
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

OBR 3
Sitzung 44 · 20.05.2010
TO I, TOP 28
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 73 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 42 · 21.06.2010
TO I, TOP 23
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

OBR 3
Sitzung 45 · 24.06.2010
TO I, TOP 28
Beraten
a) Die Vorlage B 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 43 · 23.08.2010
TO I, TOP 26
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

OBR 3
Sitzung 46 · 26.08.2010
TO I, TOP 30
Beraten
a) Die Vorlage B 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 44 · 20.09.2010
TO I, TOP 29
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

OBR 3
Sitzung 47 · 23.09.2010
TO II, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 45 · 01.11.2010
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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