Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer Vortrag des…
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Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 21.04.2009, OA 848 entstanden aus Vorlage: OF 519/7 vom 06.04.2009
Betreff: Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64 Die bestehende Veränderungssperre behindert seit Sommer 2007 die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrer geschäftlichen Entwicklung. Eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr ist nicht vertretbar. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64, wird abgelehnt.
- Die Veränderungssperre im Bebauungsplanverfahren Nr. 834 wird in dem genutzten Gewerbebereich aufgehoben und bezieht sich zukünftig nur noch auf die nicht genutzten Brachflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.04.2009
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2009MM 64Veränderungssperre Nr. 126 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraßehier: Fristverlängerung der Geltungsdauer gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGBMagistratsvortrag
- 6. April 2009OFOF 519/7Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der GeltungsdauerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2009Sie sind hierOAOA 848Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 64 = Ablehnung, OA 848 = Annahme) NPD (M 64 und OA 848 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 64 = Annahme, OA 848 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)